…ermitteln und sodann nach Abkommensrecht zu adjustieren. Verweigert der ausländische Staat nach seinem inländischen Recht sowohl den Verlustausgleich mit dem positiven Ergebnis der zweiten Betriebstätte (eine Vorgangsweise, die nach Auffassung des BM für Finanzen einerseits nicht gegen das Diskriminierungsverbot des DBA verstößt, siehe EAS.1880…
…Hiebei wird auch zu berücksichtigen sein, welche Funktionen das inländische Hausverwaltungsbüro der genannten deutschen GmbH ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt…
…Bauaufsicht werden keine Beratungsleistungen darstellen, wenn diese Leistungen von Subauftragnehmern eines Bauvorhabens erbracht werden. Werden solche Leistungen hingegen mit dem Kernziel erbracht, den Leistungsempfänger zu unterweisen, wie er selbst solche Leistungen erbringen kann, dann liegen abzugspflichtige technische Beratungsleistungen vor. Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006
…5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451…
…Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen zu ermitteln und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen. Unter EAS 3155 wurden allerdings auch gewisse Grenzen aufgezeichnet, wonach die Mitwirkung zumindest…
…den Jahren 1998 bis 2000 Verluste und derzielt dasselbe Unternehmen in einer anderen österreichischen Bau-Betriebstätte "B" in den Jahren 2001 bis 2002 Gewinne, dann ist nach dem Wortlaut der Abkommensbestimmungen für beide Betriebstätten ein Vergleich mit je einem österreichischen Unternehmen herzustellen. Und da Verluste…
…das in der letzten vor der Veräußerung nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellten Schlussbilanz ausgewiesen ist. Eine in einem solchen Fall in Österreich zu erhebende Steuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b sublit. dd des Abkommens in Deutschland anrechenbar. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober 2012
…dass die Betriebstätte erhält, was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebstätte ist hierbei regelmäßig ein auf ihre Bau- oder Montageleistung entfallender angemessener Teil des Gewinns nach der Kostenaufschlagsmethode zuzuordnen. Im…
…solange beide Planungsphasen der Bauwerkserrichtung dienen. Denn auch der OECD-Kommentar unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Planungsphasen. Besteht auf der Ebene der Mitunternehmerschaft eine Betriebstätte, dann begründet diese auch für die italienischen Partner eine anteilige Betriebstätte, unabhängig davon, wie lange sich diese Partner auf dem…
…bulgarischen Quellensteuer unterstützt. Der Umstand, dass Bulgarien eine Brutto-Bauabzugssteuer in seinem innerstaatlichen Recht vorgesehen hat, ist jedenfalls solange kein Verstoß gegen das DBA, als Bulgarien zu einer DBA-konformen Steuerentlastung (an der Quelle oder im Rückerstattungsweg) bereit ist. Bundesministerium für Finanzen, 22. November 2007
…Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren mögen, von der deutschen Besteuerung freizustellen. 02. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…überschreitenden Bauausführung wohl aber aus dem Grund einer dauerhaften Nutzung inländischer örtlicher Einrichtungen. Hiebei wird bereits eine Nutzung von Einrichtungen für die Dauer von 6 Monaten als ausreichend dauerhafte Nutzung gewertet (EAS 350, EAS 501, EAS 1234 und Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche…
…dass die Bauführungsfrist des Betriebstättenartikels auch für freiberuflich tätige Architekten gilt, wird daher nicht mehr aufrecht erhalten. Wird demnach von einer österreichischen Krankenanstalt auf Grund eines Architekturwettbewerbes über die Errichtung eines neuen Gebäudetraktes und den Umbau eines bestehenden Gebäudetraktes eine deutsche Architektengemeinschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem…
…Im gegebenen Zusammenhang ist daher zu prüfen, ob die betreffenden ausländischen Unternehmen an der inländischen Bauausführung für einen 12 Monate übersteigenden Zeitraum mitwirken. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem ersten Einsatz vor Ort zu laufen und wird durch vorübergehende Abwesenheiten von der Baustelle im Allgemeinen…
…kürzend anzusetzen sind. Personal- und Sachaufwandskosten der Unternehmensverwaltung werden in der Regel keinen nennenswerten Zusammenhang mit anrechnungsbegünstigten Auslandstransaktionen erkennen lassen (EAS 257 betreffend die Kosten einer Auslandskreditabteilung bei Ermittlung der anrechnungsbegünstigten Auslandszinseneinkünfte). 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…
…für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist, die gemäß dem DBA in Italien besteuert werden dürfen. Ob Italien das abkommensgemäß ihm eingeräumte Besteuerungsrecht ausübt oder nicht, ist hierbei unerheblich. Veräußert daher eine österreichische GmbH ein bislang vermietetes italienisches Gebäude…
…die Arbeitsabschnitte teilweise übergreifend abgearbeitet werden. Die Beurteilung, ob eine Bau- bzw. Montagebetriebstätte im abkommensrechtlichen Sinn (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA) vorliegt, wird auf der Grundlage der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen jedenfalls korrespondierend in den jeweils betroffenen Ländern vorzunehmen sein. Bundesministerium für Finanzen, 9. Dezember 2010
…am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit…
…gewerblichen Einkünfte erfasst werden, keine "Abstrahlwirkung" auf jenes ergeben, das die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betrifft, und es würden die dort zu erfassenden Einkünfte nicht in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden. 6. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: