…Eisenstadt einzubringen. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 14. Oktober 2002…
…die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass diese Bescheinigung nur in Bezug auf den der Höhe nach genau zu präzisierenden Vergütungsbetrag eine entlastende Auswirkung in Österreich zeitigen kann, und dass dieser mit dem Vordruck der ausländischen Verwaltung notifiziert wird. Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2009
…Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie der vorliegenden EAS-Auskunft dem zuständigen österreichischen Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD-Wien);…
…wenn eine ausländische Abgabenbehörde durch interne Anweisungen zwar zur Erteilung von Bestätigungen auf dem langjährig in Verwendung stehenden allgemeinen DBA-Entlastungsvordruck ZS-RD1 oder ZS-RE1 berechtigt wurde, aber Probleme mit einer zweiteiligen Bestätigungserteilung auf dem neuen Vordruck ZS-AN2 sieht. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen Angaben abfragt. 12…
…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…
…der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig ist. Diesbezügliche Nachweise werden von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS-D1 erteilt. Die Vorlage einer solchen Ansässigkeitsbescheinigung ist gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…
…Österreich verpflichtet. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 17. Juni 2002…
…in Fällen einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht erforderlich, dass die ausländischen Vertragspartner für jede einzelne Zahlung einen gesonderten Vordruck ausfüllen und - was in der Regel im Vorhinein gar nicht möglich ist - eine Angabe über die noch zu erwartenden Einkünfte machen. Durch den Hinweis auf einen (nachträglich…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland von der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG freigestellt werden, wenn der deutsche Unternehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 beibringt (§ 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland…
…Besteht mit dem ausländischen Einkünfteempfänger eine laufende Geschäftsverbindung, dann kann diesem Kontrollerfordernis durchaus auch in der Weise entsprochen werden, dass in dem Vordruck auf einen Ergänzungsbeleg hingewiesen wird, aus dem diese Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen auf diese Weise…
…DBA-UdSSR von der österreichischen Lohnbesteuerung freizustellen. Allerdings ist die Vorlage einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-SU2 erforderlich. Sobald das am 13.4.2000 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland in Wirksamkeit tritt (es wird damit gerechnet, dass dies im Jahr 2002 der Fall…
…wenn die US-Verwaltung nicht auf dem Vordruck selbst ihre Ansässigkeitsbescheinigung erteilt, sondern wenn hierzu von der US-Verwaltung ein gesondertes Dokument ausgestellt wird und wenn dies auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 vom Einkünfteempfänger in geeigneter Form dokumentiert wird (zB durch Anheften…
Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…
…Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Ein solcher jährlicher Abschlussbeleg wird dem ausländischen Einkünfteempfänger aber auch tatsächlich zu übermitteln sein (ohne dass dies einer Beibringung eines neuerlichen Vordruckes für diesen Jahreszeitraum bedarf). Durch EAS 3097 sind in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt…