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3 228 Treffer322 msnur geltende Fassungen
EAS 2130Zur Frage der Verpflichtung zur Beibringung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 384/6-IV/4/0214.10.2002

…Eisenstadt einzubringen. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 14. Oktober 2002…

EAS 3097Zeitnahe Ausstellung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200928.10.2009

…die zeitliche Toleranz ist der Umstand, dass diese Bescheinigung nur in Bezug auf den der Höhe nach genau zu präzisierenden Vergütungsbetrag eine entlastende Auswirkung in Österreich zeitigen kann, und dass dieser mit dem Vordruck der ausländischen Verwaltung notifiziert wird. Bundesministerium für Finanzen, 28. Oktober 2009

EAS 1563Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen bei vierjähriger Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/9922.11.1999

…Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie der vorliegenden EAS-Auskunft dem zuständigen österreichischen Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD-Wien);…

EAS 3313Arbeitskräftegestellung durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0811-IV/4/201221.12.2012

…wenn eine ausländische Abgabenbehörde durch interne Anweisungen zwar zur Erteilung von Bestätigungen auf dem langjährig in Verwendung stehenden allgemeinen DBA-Entlastungsvordruck ZS-RD1 oder ZS-RE1 berechtigt wurde, aber Probleme mit einer zweiteiligen Bestätigungserteilung auf dem neuen Vordruck ZS-AN2 sieht. Bundesministerium für Finanzen, 21…

EAS 2750Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0353-IV/4/200626.06.2006

…bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich daher die US-Steuerverwaltung eine Bescheinigung auf dem österreichischen Vordruck zu erteilen, dann bewirkt sie damit…

EAS 2190Deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 819/1-IV/4/0216.12.2002

Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…

EAS 3369DBA-EntlastungsVO - Ansässigkeitsbescheinigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0595-VI/8/201503.02.2016

Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…

EAS 1494Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 435/1-IV/4/9912.07.1999

…Es wird als selbstverständlich angesehen, daß der Universität auch die ausländische Anschrift der Lehrbeauftragten bekannt ist und bei allfälligen finanzamtlichen Prüfungen jederzeit feststellbar ist. Aus der Sicht des BMF bestehen gegen eine Verwendung des übermittelten Vordruckes keine Bedenken, da dieser alle erforderlichen Angaben abfragt. 12…

EAS 1736Steuerrückerstattung an einen schweizerischen Konsulenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/51-IV/4/0009.10.2000

…dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer von der eidgenössischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-CH2 bestätigten Ansässigkeitsbescheinigung sowie unter Anschluss von Belegen über den vorgenommenen Steuerabzug die Rückerstattung der österreichischen Steuer beim Finanzamt Eisenstadt zu beantragen. Eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto der…

EAS 841Nach Deutschland fließende Dienstgeberpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 14/2-IV/4/9613.03.1996

…der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig ist. Diesbezügliche Nachweise werden von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS-D1 erteilt. Die Vorlage einer solchen Ansässigkeitsbescheinigung ist gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung…

EAS 2449KESt-Entlastung auf Grund des DBA-Argentinien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/20-IV/4/0420.04.2004

Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…

EAS 2077Engagement ausländischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 578/1-IV/4/0217.06.2002

…Österreich verpflichtet. Ein solcher Steuerrückzahlungsantrag müsste auf dem Vordruck ZS-RD1 (deutsch) oder Vordruck ZS-RE1 (englisch) unter Verwendung des Beiblattes C gestellt werden. Die Vordrucke können über eine Downloadversion von der Homepage des BMF oder direkt vom Finanzamt Eisenstadt bezogen werden. 17. Juni 2002…

EAS 2818Ausländische Fotomodelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0037-IV/4/200717.01.2007

…in Fällen einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht erforderlich, dass die ausländischen Vertragspartner für jede einzelne Zahlung einen gesonderten Vordruck ausfüllen und - was in der Regel im Vorhinein gar nicht möglich ist - eine Angabe über die noch zu erwartenden Einkünfte machen. Durch den Hinweis auf einen (nachträglich…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

EAS 1140Personalbeistellung durch deutsche Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 321/2-IV/4/9729.09.1997

…Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland von der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG freigestellt werden, wenn der deutsche Unternehmer eine Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 beibringt (§ 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland…

EAS 2638Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung bei laufender Geschäftsverbindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0531-IV/4/200519.08.2005

…Besteht mit dem ausländischen Einkünfteempfänger eine laufende Geschäftsverbindung, dann kann diesem Kontrollerfordernis durchaus auch in der Weise entsprochen werden, dass in dem Vordruck auf einen Ergänzungsbeleg hingewiesen wird, aus dem diese Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen auf diese Weise…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…DBA-UdSSR von der österreichischen Lohnbesteuerung freizustellen. Allerdings ist die Vorlage einer russischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-SU2 erforderlich. Sobald das am 13.4.2000 unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland in Wirksamkeit tritt (es wird damit gerechnet, dass dies im Jahr 2002 der Fall…

EAS 2848Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/E001-IV/4/200722.05.2007

…wenn die US-Verwaltung nicht auf dem Vordruck selbst ihre Ansässigkeitsbescheinigung erteilt, sondern wenn hierzu von der US-Verwaltung ein gesondertes Dokument ausgestellt wird und wenn dies auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 vom Einkünfteempfänger in geeigneter Form dokumentiert wird (zB durch Anheften…

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…

EAS 3269Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung bei laufender Geschäftsverbindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0130-IV/4/201222.02.2012

…Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. Ein solcher jährlicher Abschlussbeleg wird dem ausländischen Einkünfteempfänger aber auch tatsächlich zu übermitteln sein (ohne dass dies einer Beibringung eines neuerlichen Vordruckes für diesen Jahreszeitraum bedarf). Durch EAS 3097 sind in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt…