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EAS 1298Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 305/1-IV/4/9827.07.1998

…Vereinbarung vereinbarten Abfindung wäre mit den deutschen Behörden zu klären, ob diese Abfindung als nachträgliche Abgeltung der in Deutschland ausgeübten Berufstätigkeit oder als Entschädigung für den Verzicht auf die entgeltliche Inanspruchnahme künftiger Arbeitsleistungen zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegt die im Jahr 1999 gezahlte…

EAS 3324Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/201308.04.2013

…in der OECD liegen zwar in Gestalt der Pauschalentschädigung von Artikel 15 DBA-USA erfasste Einkünfte aus unselbständiger Arbeit vor, doch sind diese nicht als nachträgliches Entgelt für die seinerzeit erbrachten aktiven Arbeitsleistungen anzusehen, sondern stellen ein Entgelt für die Unterlassung von (wettbewerbsschädlichen) Arbeitsaktivitäten dar…

EAS 2715Pensionsabfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0203-IV/4/200620.04.2006

…auch dann, wenn diese Beiträge die beiden Jahre nach der Vertragsbeendigung betreffen und sonach (vorzeitig) die Pensionsabfindung erhöhen. Ob diese Gegebenheiten im Einzelfall vorliegen, ist eine Sachverhaltsfrage und kann nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass diese…

EAS 2094Versicherungsentschädigung für Unfall vor Arbeitsaufnahme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 360/1-IV/4/0214.10.2002

…vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur laufenden Abgeltung der unfallbedingten Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit), dann werden diese Renteneinkünfte als wiederkehrende Bezüge nach…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche Abgeltung für die seinerzeit erbrachte Arbeitsleistung darstellt. Wird dem Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens (Ruhegehälter) derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann wird die Abfindungszahlung nicht dem…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 3123Zur Frage der Steuerpflicht von Austrittsleistungen aus der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0319-IV/4/201017.02.2010

…das in der 2. Säule des schweizerischen Altersvorsorgesystems aufgebaute Pensionsguthaben vom Arbeitgeber auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, auf dem es zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes "geparkt" wird, so tritt hierdurch - weil es damit infolge der Übertragbarkeit auf Vorsorgeeinrichtungen künftiger anderer Arbeitgeber im Regelungskreis der 2. Säule verbleibt …

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

…Deutschland jenem Staat zur Besteuerung übertragen sind, der die laufenden Bezüge steuerlich zu erfassen hatte. Aber selbst wenn - unzutreffenderweise - die gegenständlichen Zahlungen als Vorwegzahlung künftiger Ruhegenüsse oder als im DBA-Deutschland nicht besonders erwähnte Einkünfte gewertet werden sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

…sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

…gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen…

EAS 2430Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 121/1-IV/4/0415.03.2004

In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

…lit. b EStG ebenfalls noch zu den (nachträglichen) Einkünften aus der auf österreichischem Staatsgebiet erbrachten nichtselbständigen Arbeit und fällt mithin gemäß § 98 Z. 4 EStG. in die beschränkte Steuerpflicht. Da aus dieser Betrachtung der Rechtsgrund für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

…das ausschließliche Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu (Art. 18 DBA-Schweiz). Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens…

EAS 480Gehaltsfortzahlung nach vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/75/1-IV/4/9419.07.1994

…auf deutschem Staatsgebiet herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. (Hinweis zB auf das BFH-Urteil vom 9.11.1977, BStBl. II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung…

EAS 3302Auslandsverlust aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0562-IV/4/201223.10.2012

…2002) von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen. Es ist wohl richtig, dass die weißrussischen Aktivbezüge auf Grund des DBA-Weißrussland von der österreichischen Besteuerung freizustellen waren und dass daher die nachträglichen Rückzahlungen mit DBA-steuerfreien Einkünften im Zusammenhang stehen. Allerdings darf ein DBA nicht so ausgelegt werden…

EAS 1635Entschädigungen wegen vorzeitiger Vertragsauflösung mit einem Vorstandsmitglied
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 65/1-IV/4/0014.04.2000

…Z. 4 EStG). Da einerseits die Quelle für die Entschädigungseinkünfte durch die auf Grund des Dienstvertrages in Österreich erbrachte Arbeitsleistung gebildet wird und andererseits die Entschädigungseinkünfte nicht unter den Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des DBA-Schweiz zu subumieren sind…

EAS 1809Deutsche Kündigungsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 71/1-IV/4/0119.02.2001

…dem Artikel 9 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und gegebenenfalls im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen Zusammenhang mit den in Österreich erbrachten Arbeitsleistungen steht. Leitet sich der Abfertigungsanspruch aus dem mit der österreichischen Konzerngesellschaft seinerzeit geschlossenen Dienstvertrag ab…

EAS 3037Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0300-IV/4/200911.02.2009

…sondern auf Grund eines Aufhebungsvertrages zur Vermeidung einer solchen betriebsbedingten Kündigung gewährt wird. Diese Steuerfreistellungsverpflichtung hängt aber davon ab, dass Deutschland die Abfindung ebenfalls dem Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des…

EAS 2168Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/7-IV/4/0211.12.2002

In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern…