…also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf der Ebene des zwischenstaatlichen Steuerrechts hat sich mit der…
…verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung überlassen, sind die der S-GmbH & Co KG (genauer: ihren Gesellschaftern) in ihrer ungarischen Betriebstätte zufließenden Erträge gemäß dem DBA-Ungarn von der österreichischen Besteuerung freizustellen und zwar auch dann, wenn diese Erträge aus Untermietverträgen resultieren…
…nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA-Deutschland nicht - wie in EAS 2646 - dem Artikel 18 (Renten), sondern dem Artikel 13 Abs. 1 (Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen) zuzuordnen, sodass die Renteneinkünfte…
…Auf Artikel 6 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) dürfte indessen der deutsche Besteuerungsanspruch nicht gegründet werden. Denn liegt auch nach deutschem Recht eine Veräußerung von Privatvermögen (außerhalb der Spekulationsfrist) vor, dann müssten die Rentenzahlungen - die dann in beiden Staaten übereinstimmend nur kraft Rentenform steuerpflichtig sind - dem…
…unter Berufung auf sein innerstaatliches Recht in Abrede gestellt wird, dann kann nach dem Abkommenswortlaut der Qualifikationskonflikt nur mehr durch Steuerfreistellung auf deutscher Seite behoben werden. Denn wenn Österreich - unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 2 DBA - mit seiner Besteuerung des Veräußerungsvorganges nicht gegen das…
…und "wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht" (siehe VwGH 24.11.1987, 87/14/0001). Im vorliegenden Fall geht ein Recht der Bildanfertigung und -verwertung innerhalb der nächsten drei Jahre auf die österreichische Gesellschaft…
…aus unselbständiger Arbeit vor, doch sind diese nicht als nachträgliches Entgelt für die seinerzeit erbrachten aktiven Arbeitsleistungen anzusehen, sondern stellen ein Entgelt für die Unterlassung von (wettbewerbsschädlichen) Arbeitsaktivitäten dar. Damit wird durch Artikel 15 DBA-USA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, weil die Vergütungen keine…
…der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens" im Sinn von Art. 6 Abs. 3 DBA-Deutschland gewertet werden…