…ersten Fall läge keine inländische Betriebstätte vor, wohl aber im zweiten Fall. Der Umstand, dass der österreichische Kunde sein Entgelt nach den verbrauchten Litern des Desinfektionsmittels zu leisten hat, ist Indiz dafür, dass das Gerät als Verkaufsautomat anzusehen ist; vor allem wenn der Produktionsvorgang ohne…
…Deutschland betriebstättenbegründend wirken oder als bloße Unterstützungs- oder Hilfseinrichtungen nach Artikel 5 Abs. 4 des Abkommens keinen abkommensrechtlichen Betriebstättencharakter aufweisen, wird wesentlich von der Beantwortung der Frage abhängen, ob ohne diese Nebenräumlichkeiten der Reinigungsauftrag noch betriebswirtschaftlich sinnvoll erfüllt werden kann. Die Vermutung spricht jedenfalls dafür…
Hat ein österreichisches Hotel ein deutsches Gebäudereinigungsunternehmen (AG) mit den Hotelreinigungsdiensten betraut, wobei das deutsche Unternehmen zu diesem Zweck in Österreich ansässige Arbeitskräfte einstellt, hängt die Frage des Umfanges der steuerlichen Verpflichtungen des deutschen Unternehmens in erster Linie davon ab, ob dem deutschen Unternehmen zur…
…vom 7. Juni 1991; diese Auffassung wird im Übrigen von den meisten OECD-Staaten geteilt und wird daher auch in das geplante OECD-Update 2002 Eingang finden. Die Dinge wären nur dann anders zu beurteilen, wenn die Entsorgungsarbeiten einen integrierenden Teil einer Bauausführung darstellten, mögen…
…die von in Deutschland ansässigen selbständigen Handelsvertretern durchgeführt werden, so ist die dabei auftretende Frage, ob die Räume der Gastwirtschaft oder allfällige inländische Zweitwohnungen der deutschen Vertreter für diese inländische Betriebstätten darstellen, als Sachverhaltsfrage von dem jeweils zuständigen Finanzamt zu beurteilen. Es spricht allerdings einiges…
…die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu bewirken: die diesfalls eintretende Betriebsvermögenserhöhung von 1 Md. ATS wäre nicht nach § 10 KStG steuerfrei…