Haben zwei Ingenieure (Ing. D, wohnhaft in Deutschland und Ing. Ö wohnhaft in Österreich) ihre im Privatvermögen an einer deutschen GmbH gehaltenen Beteiligungen (Ing. D zu 51%, Ing. Ö zu 49%) in eine ihnen im selben Beteiligungsverhältnis gehörende österreichische GmbH mit Einbringungsvertrag vom Juli 1996…
Wird die inländische Tochter-GmbH (T-GmbH) einer deutschen Mutter-GmbH (M-GmbH) in eine KG umgewandelt (die weiterhin zu 100% der deutschen Mutter-GmbH gehört), dann wandeln sich damit die inländischen Betriebstätten der unbeschränkt steuerpflichtigen T-GmbH in solche der bloß beschränkt steuerpflichtigen M…
…AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X-GmbH unter (Buchwert 100) und wird gegen die 100-prozentige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte…
…die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch…
Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…
…vor der Umgründung im Wege einer Abwertung ihrer Beteiligung an der verlustproduzierenden A-GmbH in Deutschland steuermindernd geltend gemacht, dann wäre eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in den österreichischen KG-Betriebstätten der D-GmbH nicht mehr gesetzeskonform. Es konnte daher anlässlich des ersten Umgründungsschrittes bei…
…werden, dass im Fall einer vom österreichischen Firmenbuch protokollierten Verschmelzung einer ausländischen Tochtergesellschaft auf die inländische Muttergesellschaft angesichts der Maßgeblichkeit des Handels- und Firmenbuchrechts die Anwendbarkeit von Artikel I des Umgründungssteuerrechtes (und damit die Verlustvortragsfähigkeit nach österreichischem Recht) dem Grunde nach anerkannt wird. 18. November…
Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen, der an einer operativen deutschen Personengesellschaft beteiligt ist, 80% dieser Beteiligung in eine deutsche Holding-Personengesellschaft eingebracht (Einbringung I), wobei diese Holding-Personengesellschaft in der Folge ihrerseits diese Beteiligung in eine von ihr neugegründete deutsche GmbH einbringt (Einbringung…
…im Verlustvortragsweg vewertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS.1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass daher auch im Fall eines vergleichbaren internationalen Umgründungsvorganges, bei dem eine 100%ige deutsche Tochter-GmbH zur Betriebstätte einer österreichischen Mutter-AG wird, die in der…
…in Wirtschaftsjahren nach dem Beteiligungserwerb an der österreichischen Holdinggesellschaft entstanden sind. Der im Umgründungssteuergesetz verwendete Ausdruck "Anteilserwerb" wird hierbei im Sinn der Grundsätze des allgemeinen Steuerrechtes als der Tag der "Anschaffung" der Beteiligung zu verstehen sein. Wurde daher in diesem Sinn die Beteiligung am 23…
…geschützt), löst eine solche Vorgangsweise jedenfalls Rechtsmissbrauchsverdacht im Sinn von § 44 UmgrStG aus. Führt aber der Beteiligungsübergang mangels Anwendbarkeit des Umgründungssteuergesetzes bereits zur steuerlichen Erfassung der in der 26%-Beteiligung angewachsenen stillen Reserven, erweist sich eine weitere Auseinandersetzung mit Fragen des Methodenwechsels nach § 10 Abs…
…des § 1 Abs 1 Z 4 UmgrStG das UmgrStG anwendbar. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass auf ausländischer Seite die umgründungssteuerliche Rückwirkungsfiktion anders ausgestaltet ist bzw. die Anwendbarkeit des DBA zu einem anderen Zeitpunkt angenommen wird. Sollte es hier divergierende Auffassungen der Staaten geben, die…
…ungarischen Steuerrecht. Wird in der Folge die Beteiligung an der ungarischen Immobiliengesellschaft in eine andere ungarische Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht, unterbleibt nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes in Österreich eine steuerliche Erfassung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven. Es wird hiebei insbesondere davon ausgegangen…
…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
…Österreich wäre nicht sachgerecht. Allerdings liegt kein "schädlicher" Verzicht auf Auslandsverlustverwertung vor, wenn die Verlustvortragsfähigkeit im Ausland nach ausländischem Recht deshalb verloren geht, weil in Österreich eine aus unternehmensstrategischen Gründen notwendige Umgründungsmaßnahme erfolgt ist. Verweigert daher die deutsche Steuerverwaltung auf der Grundlage von § 4 Abs…
Hält eine österreichische GmbH (GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch…
Wird eine Gestaltung beendet, bei der eine österreichische Kapitalgesellschaft 50% der Anteile einer niederländischen Aktiengesellschaft (NV) an diese gegen Barzahlung rückveräußert, dann ist dieser Anteilsrückkauf durch die niederländische Gesellschaft nach österreichischem Steuerrecht genauso (nach Maßgabe der Anwendbarkeit von § 10 Abs. 2 KStG 1988) als steuerfreie…
Erwirbt eine österreichische Banken-AG von einer ebenfalls in Österreich ansässigen und zum Konzernverbund gehörenden Nicht-Banken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer in einem EU-Staat ansässigen Banken-AG als vorbereitenden Anteilserwerb für eine nachfolgende…
…ihrerseits die restlichen 30% an der "Hotel-2 A.S." hält] auf die tschechische "Beteiligungs-A.S." abgespalten werden, dann ist auf diesen Vorgang grundsätzlich das Umgründungssteuergesetz mit seinen Bestimmungen über die Handelsspaltung anwendbar, wenn die tschechischen Vorgänge nach vergleichbarem tschechischen Spaltungsrecht ablaufen. Der Umstand…
…die in Anwendung des Umgründungssteuergesetzes in die Hände des Rechtsnachfolgers (des seinerzeitigen Gesellschafters der umgewandelten GmbH - UmgrStR 2002 Rz 421) übergehen und mit den Buchwerten fortzuführen sind. Die beim Rechtsnachfolger nunmehr weiterhin in den übernommenen materiellen und immateriellen Sachgütern des KG-Betriebsvermögens steuerverfangenen Wertzuwächse bleiben…