Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
…5 DBA-Italien und Art. 5 Abs. 5 DBA-USA). Das OECD-Update 2003 zum OECD-Kommentar (Z 33.1 zu Artikel 5) führt in diesem Zusammenhang aus, dass eine bloß vorübergehende Vertretertätigkeit diese Voraussetzung nicht erfüllt, fügt aber gleichzeitig hinzu, dass es nicht möglich…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
…noch von einer vorzunehmenden Vermögensprüfung und der tatsächlichen Dotierung des US-Wertpapierkontos abhängt. Allerdings ist einzuräumen, dass in einem solchen Grenzfall dann, wenn seitens der deutschen Steuerverwaltung kein Bestand einer österreichischen "Vertreterbetriebstätte" als gegeben angenommen wird, die deutsche Beurteilung auf österreichischer Seite korrespondierend nachvollzogen würde…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Übernimmt ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer einer belgischen Kapitalgesellschaft die Verkaufsleitung für Gesamtösterreich, besteht sonach seine Tätigkeit im Verkauf der von der belgischen Gesellschaft angebotenen Produkte, dann wird hiedurch jedenfalls für die belgische Gesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Belgien…
…eine oder andere Fall vorliegt, lässt sich wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Frage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen. In Grenzfällen würde allerdings dann, wenn seitens der deutschen Steuerverwaltung kein Bestand einer österreichischen "Vertreterbetriebstätte" als gegeben angenommen wird, die deutsche Beurteilung auf…
…allgemeine Serviceleistungen des Handels, sowie Forderungseintreibung mit Inkassovollmacht führen nicht zum Entstehen einer Vertreterbetriebstätte. Werden solche Funktionen allerdings in Räumlichkeiten ausgeübt (z.B. auch in der Wohnung des Außendienstmitarbeiters) denen im Sinn von EStR 2000 Rz 7926 ff Betriebstätteneigenschaft zuzumessen ist, kann dies zur Folge…
…im Bereich der Vermögensveranlagung (Fondsgeschäft/Asset Management) gewerblich tätig ist, seine Aktivitäten grenzüberschreitend auf Österreich auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior-Relationshipmanagers als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von…
…eine Betriebstätte der deutschen Gesellschaft nach inländischem Recht darstellt. Dies hat zur Folge, daß gemäß § 81 Abs. 2 EStG, die Voraussetzungen für die Lohnsteuerabzugspflicht der deutschen Gesellschaft in Österreich erfüllt sind. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt; doch hat dies nur in jenen Fällen Bedeutung, in denen keine räumliche Betriebstätte gegeben ist und daher zu beurteilen ist, ob die Person des ständigen Vertreters betriebstättenbegründend wirkt. 24. März 1997 Für den…
…Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte im Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. Verluste, die in der deutschen Betriebstätte…
…Allgemeinen noch nicht zu einem "abhängigen Vertreter" (bei dem die Erteilung einer Abschlussvollmacht betriebstättenbegründend wirkt). Ein Abhängigkeitsverhältnis wird daher nur bei besonderen Gegebenheiten (die allerdings im EAS-Verfahren nicht in erschöpfender Form aufzählbar sind) vorliegen. Dies ist nach Auffassung des BM für Finanzen z.B…
…Z.10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, sodass diesfalls das österreichische Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein…
Führt eine deutsche Gesellschaft Agenturtätigkeiten für ein US-Konzernunternehmen durch und eröffnet diese deutsche Gesellschaft für die Betreuung des Österreich-Marktes in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten Gewinne des deutschen…
Das BM für Finanzen geht davon aus, dass der Begriff der "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA im Begriff des "ständigen Vertreters", wie er in § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 verwendet wird, vollinhaltlich Deckung findet (siehe EAS 1682, EAS…
…79/1986) vorzugehen sein. Ausgangspunkt der Gewinnzurechnung müssen danach die in Österreich tatsächlich erzielten Verkaufserlöse sein. Der Umstand, dass die gesamte Warenbelieferung von Deutschland aus erfolgt, wird sich in einer entsprechenden Reduktion der Handelsspanne der inländischen Betriebstätte auswirken. Es wird empfohlen, die Grundsätze der Gewinnzuordnung…
…Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...." bezieht sich nur auf Fälle, in denen das ausländische Unternehmen über keine örtliche Betriebstätte in Österreich verfügt und aus diesem Grund zu entscheiden ist, ob die außerhalb einer räumlichen Betriebstätte stattfindenden Aktivitäten eines abhängigen Vertreters im Sinn des DBA betriebstättenbegründend wirken…
… Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar auch…