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EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

…der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 DBA-BRD; die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Grenzgängerregelung, die Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zuteilen würde, kommt mithin nicht zur Anwendung. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1791Dienstzuweisung eines Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/8-IV/4/0105.02.2001

Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

…gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Österreichischen Bundesbahnen als Körperschaft öffentlichen Rechts unter die dem Artikel 19 des OECD-Musterabkommen nachgebildeten Abkommensbestimmungen fallen oder unter die für die nicht öffentlichen Arbeitgeber vorgesehenen Artikel 15. Dies deshalb, weil die Tätigkeit der ÖBB…

EAS 2521Dienstzuweisung einer Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0048-IV/4/200411.10.2004

Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…

EAS 2604Grenzgänger als Mitarbeiter eines deutschen Gemeindebauhofes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0248-IV/4/200525.04.2005

…Gemeinde tätig ist, fällt nach dem derzeitigen Stand der österreichisch-deutschen Konsultationen nicht unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 19, sondern unter die Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 5 des Abkommens, die das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zuteilt. 25. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 957Freie Dienstverträge mit einem völkerrechtlich privilegieren Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 106/1-IV/4/9608.11.1996

…oder freier Dienstverträge für das Institut tätig werden. Das einer ausländischen Botschaft als integrierender Teil angeschlossene Kulturinstitut eines ausländischen Staates kann allerdings nicht zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe nach § 109a EStG verhalten werden. 8. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1510In Österreich ansässige Bedienstete der Italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 448/1-IV/4/9912.08.1999

…das Personal erwerbswirtschaftlicher staatliche Einrichtungen eines Staates aus dem Anwendungsbereich des Artikels 19 herauslöst, für die Italienischen Staatsbahnen wirkungslos bleibt. Die Aktivbezüge der in Österreich lebenden Bediensteten der Italienischen Staatsbahnen sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 12. August 1999 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 20Österreichische Experten als EFTA-Bedienstete bei EG-Institutionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/23-IV/4/9113.08.1991

  Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…

EAS 2541Österreichisches Sur-Place-Personal der schweizerischen Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0302-IV/4/200421.12.2004

  Die Zuweisung der Besteuerungsrechte an öffentlichen Bezügen weicht in Artikel 19 des DBA-Schweiz von den nach OECD-Muster konzipierten Abkommensbestimmungen ab. Nach dem DBA-Schweiz unterliegen die von Artikel 19 erfassten öffentlichen Bezüge der Bediensteten der schweizerischen Botschaft in Wien auch in den…

EAS 2146Sur-Place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 699/1-IV/4/0228.10.2002

…Kassenstaat, sondern im Staat der Arbeitsausübung zu besteuern ist. Zum Sur-Place-Personal zählen einerseits deutsche Staatsbürger und andererseits Staatsbürger anderer Staaten, die bereits bei Dienstantritt in Deutschland ansässig gewesen sind. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 11427-monatiges Dienstverhältnis in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/14-IV/4/9729.09.1997

…unbeschränkten Steuerpflicht zufließende Auslandseinkünfte nicht vorgesehen. Durch die im Rahmen der beiden Arbeitnehmerveranlagungen eintretende Jahresverteilung der jeweils nur drei Monate hindurch zufließenden Arbeitslöhne wird sich sonach nach der geltenden Gesetzeslage gegenüber dem vorgenommenen Lohnsteuerabzug ein beachtlicher Progressionsabfall ergeben. 29.09.1997 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 9Gehälter der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/14-IV/4/9106.06.1991

…allem auf den englischen Wortlaut des Abkommens, der nur die "local citizens" von der Steuerbefreiung ausschließt. Durch die Beibehaltung eines österreichischen Wohnsitzes tritt sonach für die Zeit der Dienstableistung bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank keine inländische Einkommensteuerpflicht ein. 6. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

…er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982, umschrieben ist; dieser sieht keine persönliche Befreiung von der Kreditvertragsgebühr vor. 10. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 291Österreichische Dienstnehmer bei Wiener Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2223/1/3-IV/4/9306.08.1993

…diesen Personenkreis den sog. "Ortskräftevorbehalt" vorsehen. Dieser Vorbehalt ist in der DBA-Türkei nicht enthalten. Daher sind sämtliche Dienstnehmer der türkischen Botschaft in Wien von der österreichischen Einkommensbesteuerung - unter Progressionsvorbehalt - befreit. 6. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 798Dienstnehmer einer aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen US-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 2/1-IV/4/9629.01.1996

…öffentlichen Bezügen. Die Verpflichtung zur Vornahme eines österreichischen Lohnsteuerabzuges wird daher in einem derartigen Fall durch das DBA-USA nicht berührt. (U 2/1-IV/4/96 v. 29.1.96). 29. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

  Tritt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer in die Dienste einer schweizerischen Firma und befindet sich sein Hauptarbeitsgebiet in Ländern des ehemaligen Ostblockes, so unterliegen nach dem DBA-Schweiz die Bezüge grundsätzlich der Besteuerung in Österreich; aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage sind nur jene Bezugsteile zugunsten…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

…da Deutschland hiedurch eine Doppelbesteuerung auslöste, die zu verhindern Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens ist. Abkommensauslegungen gegen Ziel und Zweck eines völkerrechtlichen Vertrages verstoßen gegen die grundlegenden Auslegungsregeln des Artikels 31 der genannten Vertragsrechtskonvention. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 961Besteuerung sonstiger Bezüge bei Botschaftspersonal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/48-IV/4/9611.11.1996

…gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders verfahren, dann sollte dies nicht zum Anlass für eine nachträgliche Korrektur bereits durchgeführter Veranlagungen genommen werden. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 793Botschaftschauffeure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1182/1-IV/4/9622.01.1996

…Vertretungsbehörde bei der UNIDO erfolgt ist, berührt ebenfalls nicht die Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich, da dies keinen Arbeitgeberwechsel zur Folge hat; denn im Fall beider Vertretungsbehörden ist Arbeitgeber die Argentinische Republik. 22. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:    

EAS 83Österreichischer Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2025/1/1-IV/4/9229.01.1992

…deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite geklärt werden. Entsprechende Nachweise müssten für Zwecke der österreichischen Abgabenbehörden bereitgehalten werden. 29. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…