EAS 1516Abschluß von Versicherungsverträgen durch eine Versicherungsmakler-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/2-IV/4/9906.09.1999 Nach der Rechtsprechung des BFH
(30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger
Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend
darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches
Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren,
Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu
schließen und dgl…