…1990 noch zulässig ist, hängt vor allem von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab: 1. Ist es unter einander fremd gegenüberstehenden Unternehmen tatsächlich unüblich, dass ein Produkthersteller im Interesse der Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung zu seinem Händler Zahlungsfristen über 1 Jahr hinaus gewährt, wenn dieser in…
…offenbar in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, mithin um ein Doppelbesteuerungsproblem von Steuerausländern. Es wird daher angeregt, das Stundungszinsenproblem im Ansässigkeitsstaat in das Verständigungsverfahren einzubinden, wobei österreichischerseits durchaus die Bereitschaft bestehen könnte, im Fall von Reziprozitätszusicherung durch die deutsche Seite auf der Grundlage von § 48 BAO eine…
…kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende Arbeitsdauer vertraglich vereinbart ist…
…zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei…
…2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es zu Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr kam, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung über die 2 Jahre hinaus vorliegen, wird vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der freien Beweiswürdigung…
…und nicht von einem "Vorbetriebstättenverlust" auszugehen sein. Der "fiktive österreichische Veranstalter" wird das Risiko einer Abweichung der tatsächlichen Aufführungsdauer von der prognostizierten Aufführungsdauer zu tragen haben. Der fiktive "Ankauf" der Produktion und dessen Vermarktung bilden für ihn Fixkosten und können daher bei erfolgreichen Verlängerungen nicht…
…Gleichklang mit den Erfordernissen des Artikels 9 DBA-Schweiz die innerstaatliche Rechtsgrundlage darstellen, die nötig ist, um die Inlandsgewinne international verbundener Unternehmen durch Ansatz von Verrechnungpreisen in korrespondierender Weise von den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als…
…enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom…
…tritt durch die auf deutscher Seite vorgenommene Herabsetzung des Anrechnungsbetrages um rund S 600.000,- und durch die damit verbundene Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 15% eine Doppelbesteuerung ein. Die österreichische Kapitalertragsteuer ist in Nichtbeachtung des Revisionsprotokolls zum DBA-Ö/Deutschland (BGBl…
…dass durch ein Vorziehen oder eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber entschieden werden kann, ob das Besteuerungsrecht an den Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (EAS 1773, EAS 2407). Die neuen Aussagen des OECD-Musterkommentars zu Art 5 (Rz 55…
…um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus…
…reziproken Fällen auf der Grundlage von § 240 BAO eine fünfjährige Rückerstattungsfrist akzeptiert, hat keine automatische Rückwirkung auf die mit der Schweiz vereinbarten Rückerstattungsfristen. Die Verlängerung in Österreich ist darauf zurückzuführen, daß 1980 die Rückerstattungsfrist in § 240 Abs. 3 BAO von drei auf fünf Jahre verlängert…
Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…
…ansässige Person bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, wenn diese Vergütungen für eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Bauausführung oder Montage im anderen Staat innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, in der die Bauausführung oder Montage in diesem Staat keine Betriebstätte begründet, gezahlt werden…