…und wird dieser Entschluss nach Beendigung aller Vorbereitungen am 1. Juli 2001 auch tatsächlich ausgeführt (Anreise mit PKW), dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes bei einem…
…weil dieses - anders als im Fall der EAS 3176, die sich mit einer Inlandsbeteiligung zu befassen hatte - infolge des Haltens einer Auslandsbeteiligung bereits im Wegzugsjahr nach inländischem Recht untergegangen ist. Es kann daher durch den Tod und den damit verbundenen Erbübergang dieses bereits im Wegzugsjahr…
…a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung, BGBl. Nr. 269/1983, nach Österreich stattgefunden hat. Diesbezügliche Sachverhaltsbeurteilungen können aber nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; Sachverhaltsfestellungen dieser Art müssen dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach…