…die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden. Zur "zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfassten und in den USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem Folgejahr in den USA anlässlich der Veräußerung dieser Ersatzliegenschaft…
…im Dienste der liechtensteinischen Regierung gemeinsam mit seiner Ehegattin in Liechtenstein unbeschränkt steuerpflichtig und damit im Sinn des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Liechtenstein ansässig, dann verliert Österreich durch das DBA mit Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven, die in der Beteiligung der Ehegattin an…
…hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied…
…hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich…
…die von der österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung der anteilig weiterbelasteten Vergütungen aus dem stillen Gesellschaftsverhältnis keiner österreichischen Kapitalertragsteuer. Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung die Anrechnung der dennoch erhobenen österreichischen Kapitalertragsteuer ablehnt, so ist dies im Ergebnis richtig, wenngleich der Ablehnungsgrund…
…gemäß Artikel 10a des revidierten DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung unterzogen werden. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Deutschland - ebenso wie Österreich - auf die steuerliche Erfassung des Vorganges verzichtet, ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben…
…im Fall des Eintrittes in die österreichische Steuerpflicht nur die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert (im Zeitpunkt des Zuzuges) andererseits der Besteuerung zugeführt. Da sonach im inländischen Recht nur der in Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug eingetretene Wertzuwachs steuerlich erfasst werden soll…
…darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Gegenstand einer Wegzugsbesteuerung sein können, sondern begrenzt die Besteuerung der tatsächlichen Veräußerung mit dem im Wegzugszeitpunkt bestehenden Wert. Bei Wegzug in die Schweiz ist sonach in Bezug auf Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften kein Anwendungsfall einer "Wegzugsbesteuerung" gegeben und es liegt demnach auch kein Anwendungsfall…
…werden. Wird in der weiteren Folge die ungarische übernehmende Kapitalgesellschaft rechtsformwandelnd in eine ungarische Aktiengesellschaft umgegründet, steht auch in diesem Fall die genannte Abkommensbestimmung einer steuerlichen Erfassung des Anteilstausches in Ungarn entgegen. Das DBA-Ungarn gestattet zwar auf österreichischer Seite, die stillen Reserven einer Besteuerung…
…i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over…
…die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur im Rahmen…
…die Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt, so hat dies ungeachtet der Aufrechterhaltung des mit unbeschränkter Steuerpflicht verknüpften inländischen Wohnsitzes gemäß…
…der Frage ab, ob das hierfür nötige Erfordernis erfüllt wird, dass die Einkünfte "nach diesem Abkommen" in den Vereinigten Arabischen Emiraten besteuert werden dürfen. Dies würde nur zutreffen, wenn auch die VAE bei Qualifizierung nach ihrem Recht den Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen…
Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…
…auf Grund des deutschen Umgründungssteuerrechtes ein Besteuerungsaufschub gewährt wird. Die Steuerfreistellung des vorliegenden Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite voraus, dass von der deutschen Steuerverwaltung der Weiterbestand einer Betriebstätte und die Aufrechterhaltung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven bestätigt wird (EAS 2977). Bundesministerium für Finanzen, 21…
…folgerichtig die durch die Abschreibung dieser stillen Reserven in den Händen des Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben Steuerverwaltung getragen werden. Denn es erschiene nicht sachgerecht, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung einer Konzerntochtergesellschaft mit einer anderen Konzerngesellschaft, die nach den Regeln der EG-Fusionsrichtlinie steuerneutral ablaufen soll…
…aufgedeckten stillen Reserven auf die Anschaffungskosten anderer Beteiligungen kann nach Maßgabe des § 13 Abs. 4 KStG die Versteuerung im Veräußerungsjahr unterbleiben. Diese Übertragungsmöglichkeit ist nicht auf Anschaffungen von Inlandsbeteiligungen eingeschränkt. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis Jahresende ein deutscher Betriebsverlust von rund 180.000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH…