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EAS 1760Gewinnausschüttung an eine in der Schweiz und in Deutschland doppelt ansässige Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0028.11.2000

…ist im österreichisch-deutschen Abkommensverhältnis Übereinstimmung erzielt worden, dass Domizilgesellschaften nicht als abkommensberechtigt anerkannt werden, wenn auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem Drittstaat deren Einkünfte dem Drittstaat zur Besteuerung zu überlassen sind. Es sind gegenwärtig keine Umstände erkennbar, eine solche Auslegung nicht auch im Geltungsbereich…

EAS 3079Gewinnausschüttungen inländischer "Briefkastengesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1383-IV/4/200905.07.2009

…Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht aber eine inländische Holdinggesellschaft Dividenden aus Zypern und leitet sie diese sodann auf Grund der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Gesellschaftsbeschlüsse als Gewinnausschüttung an ihren israelischen Gesellschafter…

EAS 30Liechtensteinische Domizilgesellschaften /anteilige Abkommensberechtigung möglich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 700/4/1-IV/4/9127.09.1991

Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…

EAS 598Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/79/1-IV/4/9516.03.1995

…ausschüttenden Gesellschaft - hiefür nicht die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 KStG in Anspruch genommen werden, weil diese nur für Gewinnausschüttungen "inländischer" Körperschaften vorgesehen ist. Die internationale Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG, die für Gewinnausschüttungen "ausländischer" Gesellschaften gilt, kommt grundsätzlich zur Anwendung, dies allerdings mit…

EAS 945Steuerumgehende Nutzung einer "Kanalinselgesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/317-IV/4/8609.10.1996

…diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der Folge (im Jahr 1993) als nach § 10 KStG steuerfreie Dividende an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet wird und nimmt daraufhin die österreichische Kapitalgesellschaft…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

  Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…

EAS 2819EAV und "offenkundige verdeckte Ausschüttung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0060-IV/4/200701.02.2007

…durch § 94a EStG vor einer österreichischen Quellenbesteuerung abgeschirmt. Der bloße Umstand, dass der Gewinntransfer wegen der bereits im EAV eingegangenen Ausschüttungsverpflichtung keines Gewinnverteilungsbeschlusses bedarf, lässt keine Umgehungsverdachtsgründe aufkommen, die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige verdeckte Ausschüttungen" im Sinn von § 2 der VO BGBl…

EAS 777Börsennotierte britische Gesellschaft als Gesellschafter einer österreichischen Durchlaufgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3076/4/1-IV/4/9528.12.1995

…herangezogenen Informationen und Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des internationalen Schachtelprivilegs zu vermitteln, könnte im Wege eines auf § 6 der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 gestützten Verfahrens mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt abgeklärt werden. 28. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 2537Liquidation einer schweizerischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/200406.12.2004

…je 50% beteiligt, die ihrerseits 49% an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften, dann stellen diese beiden Veräußerungsvorgänge keine "schädlichen Passiveinkünfte" dar, die hinsichtlich der…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

…Betriebstätte (oder inländischen Immobilien) der T-GmbH zugerechnet werden, dann geht durch das DBA das Besteuerungsrecht an den der Ausschüttung zu Grunde liegenden Gewinnen verloren; und zwar auch dann, wenn diese Gewinne im DBA-Ausland nicht besteuert werden, wobei dies auch nicht durch Methodenwechsel nach …

EAS 1195Im Betriebsprüfungsverfahren festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen an EU-Muttergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 155/4-IV/4/9715.12.1997

…sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem Fall wird allerdings die Entlastung nach Absatz 2 der genannten Bestimmung nur im Wege der Steuerrückerstattung unter Vorlage einer…

EAS 2917Frage der Einkünftezurechnung an eine Virgin-Island-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2062-IV/4/200711.12.2007

…österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung stets umfangreiche…

EAS 569Österreichische Zwischengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2294/1/1-IV/4/9507.02.1995

…eine Sitzgesellschaft in Österreich mit tatsächlicher Geschäftsleitung in der Schweiz könnte sonach keine Entlastung von der deutschen Dividendenquellensteuer erwirken. In Situationen dieser Art ist damit zu rechnen, dass ausländische Steuerverwaltungen, die durch solche Konstruktionen Steuerausfälle befürchten, eine nähere Durchleuchtung des Falles im Wege der internationalen…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

Bezieht ein in Österreich ansässiger Hauptgesellschafter einer ausländischen GmbH Geschäftsführerbezüge in einer derartigen Höhe, dass das zuständige österreichische Finanzamt einen Teil (zB 50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt…

EAS 2892Schweizerische Holdinggesellschaft mit schweizerischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1286-IV/4/200717.09.2007

…werden. Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25% erhobene Kapitalertragsteuer nicht zur Gänze, sondern nur mit 10% rückerstattet, weil die Einkünfte dem Gesellschafter unmittelbar zugerechnet werden, dann ist der schweizerische Gesellschafter gemäß Artikel 23 berechtigt, die in Österreich mit 15% erhobene Steuer auf die…

EAS 910Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9615.06.1996

…Maßgabe dieser Verordnung im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). Anmerkung : Fast gleichlautend mit EAS 746…

EAS 3175Lizenzgebührenzahlung an eine schweizerische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2283-IV/4/201020.08.2010

Entrichtet eine österreichische Konzerntochtergesellschaft Lizenzgebühren an eine schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft…

EAS 2996Holdinggesellschaften auf Barbados
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2334-IV/4/200825.08.2008

…93/13/0185). Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Frage ist demnach ein Rechtfertigungsgrund…

EAS 2542Inlandsschachteldividenden einer inländischen KG mit deutscher GmbH-Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200428.12.2004

…Auch wenn die Abzugsverpflichtung nicht der Betriebstätte, sondern einem Anderen (hier: der ausschüttenden Tochter-GmbH) auferlegt ist, stellt sich das Steuerabzugsverfahren dennoch als ein Erhebungsschritt bei der Besteuerung der Betriebstätte dar und ist daher vom DBA-Diskriminierungsverbot mit betroffen. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister:…

EAS 546Österreichische Holdinggesellschaft mit zypriotischer Basisgesellschaft mit operativer Tätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/11/1-IV/4/9416.12.1994

…4 Abs. 3 DBA-Zypern); eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Fall wäre auch dann nötig, wenn zwar keine Geschäftsleitung der zypriotischen Gesellschaft in Österreich besteht, wenn hier aber eine andere für die internationale Handelstätigkeit wichtige geschäftliche Einrichtung unterhalten wird oder wenn österreichische Unternehmen derart in…