…diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der Folge (im Jahr 1993) als nach § 10 KStG steuerfreie Dividende an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet wird und nimmt daraufhin die österreichische Kapitalgesellschaft eine (1993…
…ob im Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des ministeriellen EAS…
…Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher in den Händen der Stiftung nicht steuerfrei bleiben…
…1982, 150, wonach die BFH-Rechtsprechung über den missbräuchlichen Einsatz von Basisgesellschaften nur Anwendung findet, wenn an der Basisgesellschaft ein unbeschränkt steuerpflichtiger Inländer beteiligt ist) dafür sprechen, dass ein Empfängerbenennungsauftrag nicht nötig ist. Ist in einem solchen Fall daher anzunehmen, dass die Geldgeber Steuerausländer sind…
…gelten, wenn die Mittel seitens der inländischen OHG nicht bei einer Bank, sondern bei einer der OHG nahe stehenden österreichischen GesmbH aufgenommen werden (fremdverhaltenskonforme Gestion vorausgesetzt). Ist der Fall indessen so gestaltet, dass die inländische nahe stehende GesmbH die Finanzmittel bei einer Bank aufnimmt, um…
…tatsächlich eine derartige innere Verknüpfung zwischen den verschiedenen Rechtsgeschäften besteht, dass der Rechtsmissbrauchsvorwurf zu Recht erhoben wird. Der Umstand, dass in dem geschilderten Fall gemäß § 20 Abs. 7 Z 1 UmgrStG eine Nachversteuerungsmöglichkeit für die stillen Reserven von 150 besteht, wird allerdings dann nicht zum…
…Firma überhaupt nicht aufscheint und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in die USA die Rechnungen durch eine Verringerung des…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
…Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben, dann unterliegen die von den ausländischen Gesellschaften an die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht den besonderen Einschränkungen…
…Inseln) eine Zweigniederlassung eröffnet, die schließlich formal die Anleihe emittiert. Rein formal beziehen damit die österreichischen Anleihezeichner Zinsen von einer brasilianischen Bank, was nach Auffassung der Organisatoren des Sparmodells dazu führen müsste, dass gemäß Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die österreichischen Anleihezeichner eine nicht…
…zu einer Steueroase machen es dem Abgabepflichtigen "von Anbeginn zur Pflicht, dafür zu sorgen, dass er in der Lage sein wird, gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden im Bedarfsfall diese Beziehungen vollständig aufzuhellen und zu dokumentieren". Nach Auffassung des BM für Finanzen gilt dieses Prinzip nicht nur…
…weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende…
…diesem Fall liegt der Verdacht nahe, dass die bezahlten Gelder wiederum an den Leistenden zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat hervor…
…werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind. Es kann nur soviel gesagt werden, dass…
…einer Säumniszuschlagsrückzahlung stellen. Ist die Nichtentrichtung der Kapitalertragsteuer allerdings auf grobes Verschulden zurückzuführen (insb. in Fällen von aufgedeckten Steuerumgehungsfällen) ist kein Rechtsbedarf erkennbar, neben der erhobenen Kapitalertragsteuer auch den Säumniszuschlag rückzuerstatten. Der Säumniszuschlag ist zwar Nebenanspruch der Kapitalertragsteuer, stellt sich aber in wirtschaftlicher Betrachtung nicht…
…wenngleich der Ablehnungsgrund nicht auf ein Überschreiten des Anrechnungshöchstbetrages gestützt werden kann, sondern nur darauf, dass die weiterbelastete Vergütung abkommensrechtlich in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der…
…einer internationalen Steuerumgehung zu folgender Feststellung gelangte: "Wenn nun die Behörde, ausgehend von dieser notorischen Tatsache in Verbindung mit der Erfahrungstatsache, dass die Zahlung überhöhter Entgelte im Geschäftsleben unüblich ist, zur Annahme gelangt, dass im Fall der Zahlung überhöhter Entgelte an eine ... Anstalt eine nicht…
…der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines Treuhänders ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt, weil diese Umwegkonstruktion nur deshalb gewählt wurde…
…Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ist damit im gegebenen Zusammenhang nicht weiter einzugehen. Sollte die österreichische Kapitalgesellschaft auf die Einforderung ihrer kraft Gesetzes entstandenen steuerlichen Verrechnungspreisforderung gegenüber der italienischen Tochtergesellschaft verzichten, dann wäre in diesem Verzicht auf den Vermögenswert "Forderung" (und in der durch Befreiung von ihrer steuerlichen Verrechnungspreisverbindlichkeit eintretenden…