…ausländischen Subfirmen nicht bloß Personal verleihen (und demnach eine bloße Passivleistung durch Personalgestellung erbringen), sondern dass sie selbst und eigenverantwortlich aktive Reparaturleistungen durchführen. Bestehen in dieser Hinsicht Zweifel, müsste eine entsprechende Sachverhaltsabklärung mit dem zuständigen Finanzamt herbeigeführt werden. Unter diesen Prämissen unterliegen bei Reparaturen auf…
…für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat als Anwesenheitstag" (Z 5 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen). Beschäftigt daher ein österreichisches Transportunternehmen als Gestellungsnehmer im Ausland ansässige Kraftfahrer auf internationalen Fernfahrten, dann zählt ein Tag, an dem diese Kraftfahrer die…
…9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhält (insb. anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, anlässlich des Aufsuchens seines österreichischen Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist…
…mit denen dargelegt werden kann, dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die Vorschriften des DBA-Deutschland gedeckt ist. Hiezu muss dem österreichischen Arbeitgeber jedenfalls eine von der deutschen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Fahrer vorliegen. Als Nachweis für die sachgerechte Bezugsaufteilung zwischen Österreich und Deutschland…
…geklärt werden. Vorsorglich wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nach einer informellen Vorabklärung mit der deutschen Steuerverwaltung in Fällen der vorliegenden Art aus dem bloßen Umstand einer PKW-Überlassung allein kein zweites Dienstverhältnis konstruiert werden könnte. Anmerkung: Ähnliches Problem wie in EAS 918 20…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…ist die berufsbildtypische professionelle Klientenbetreuung) hinausgeht, dann dürften die Voraussetzungen der Z10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland erfüllt sein, so dass diesfalls das deutsche Unternehmen eine "ständige Vertretung" und damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland hätte. Diese Frage wird allerdings im Gleichklang mit…
…in Italien und in Deutschland aus, so unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte der ausschließlichen Besteuerung in Österreich, wenn für die Arbeiten in den genannten Staaten keine Betriebstätten im Sinn der mit diesen Ländern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Steht dem Flugzeugmechaniker in den genannten Staaten keine feste…
…unterscheiden, wie nun die Aufteilung der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus, dass die aktive Arbeitsleistung die Quelle des gesamten Jahresbezuges (auch soweit er auf arbeitsfreie Tage entfällt und soweit dieser in Sonderzahlungen besteht) darstellt, werden hiefür nicht die Aufenthaltstage…
…wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn. 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art. 19 Abs. 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens…
…Steuererklärung abgeben muss, in der er bei Kennzahl 440 die in Österreich gemäß dem DBA-Deutschland steuerfrei zu stellenden Bezugsteile für die Berechnung des Progressionssteuersatzes bekannt gibt. Die zwischenstaatliche Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise bilden Artikel 9 und Artikel 15 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens; zu beachten…
Übernimmt ein ungarisches Unternehmen den Auftrag, in mehreren österreichischen Kraftwerken, die in verschiedenen Bundesländern gelegen sind, veraltete Turbinen durch - vom Auftraggeber bereitgestellte - neue Turbinen zu ersetzen sowie Instandhaltungsarbeiten daran durchzuführen, so führen solche Montagearbeiten zu einer inländischen "Montagebetriebstätte" (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA…
…österreichischen Einzelfirma, der auch zugleich der Inhaber des protokollierten deutschen Unternehmens ist, nicht in Österreich sondern in Deutschland ansässig, steht das ausschließliche Besteuerungsrecht an den nach Deutschland entsandten österreichischen Arbeitskräften nach Art. 9 Abs. 1 DBA ungeachtet der Aufenthaltsdauer dem "Tätigkeitsstaat" Deutschland zu. 2. März…
…seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen des Produktvertriebes innerhalb eines Jahres für 60 Tage nach Fernost entsandt, so geht in dem betreffenden Jahr die Grenzgängereigenschaft verloren, sodass der österreichische Arbeitgeber für alle Bezugsteile den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat, die auf berufliche Tätigkeiten des deutschen Grenzgängers auf österreichischem…
…auf die bloße Vermietung beschränkt, sondern wenn durch Entsendung von Technikern Dienstleistungen an der Baustelle erbracht werden (im konkreten Fall: Montage des Gerüstes, Durchführung der Vorschubarbeiten und Demontage des Gerüstes). Sind diese Arbeiten nicht laufend, sondern nur abschnittweise zu erbringen, erscheint eine Berechnung der Baustellenfrist…
…20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im Jahr der Arbeitsaufnahme 100 Arbeitstage bei dem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, dann würde für den Zeitraum Juli - Dezember dieses Jahres die Grenzgängereigenschaft nur verloren gehen…
…entfallen. Es wäre daher einerseits nicht ausreichend, nur die dem österreichischen Unternehmen weiterbelasteten Bezugsteile zu erfassen, wenn auch in Deutschland Entgeltteile zufließen. Andererseits aber werden Umsatzprovisionen, die das deutsche Unternehmen während des Österreich-Einsatzes auszahlt, die aber nicht die in Österreich erfassbare Arbeitsperiode betreffen, nicht…
…Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen…
…dass die Betriebstättendauer jedenfalls in beiden Staaten übereinstimmen muss. Sollte daher auf deutscher Seite im vorliegenden Fall dem Baustopp die Wirkung einer Fristhemmung zuerkannt werden, würde auf österreichischer Seite entsprechend verfahren werden. 27. Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Auslandsaufenthalt nicht zur einer Verlagerung der Ansässigkeit aus Österreich in den anderen Staat führt (EStR 2000 Rz 7596). Doch gilt dies nur in Fällen eines Doppelwohnsitzes. Eine solche Gegebenheit liegt aber im gegenständlichen Fall nicht vor, weil während des nur rund 20 Monate dauernden Deutschland…