…die Veranlagung dieses Dienstnehmers, wobei die Einkommensteuer vom amerikanischen Dienstgeber getragen wird, so ist der Auffassung beizupflichten, dass darin ein weiterer steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegt. Die Quelle für diese weiteren Einkünfte ist in der in den Vorjahren in Österreich erbrachten Tätigkeit des Dienstnehmers…
…in jener Höhe im Jahr 1999 berücksichtigt werden, als sich dies aus der Veranlagung der jeweiligen Verlustjahre ergibt (EStR 2000 Rz 4533). Wurden die deutschen Verluste in diesen Vorjahren nicht berücksichtigt und findet auch keine Verfahrenswiederaufnahme statt, dann steht die Nichterfüllung dieser Formalvoraussetzung einer nachträglichen…
…8 EStG 1988 ergibt sich, dass nur im Ausland unberücksichtigt gebliebene Verluste, nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht…
Werden auf Grund der Rechtsprechung des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 Gewinne einer ausländischen Betriebstätte nicht mehr zur Gänze, sondern nur mehr insoweit von der inländischen Besteuerung freigestellt als diese einen in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist…
…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr 2 sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet…
…im Fall einer Antragsveranlagung ergibt sich nach innerstaatlichem Recht infolge des Veranlagungsfreibetrages von 730 € keine Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. Ein DBA kann keine Besteuerungsrechte begründen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgegeben sind. Es kann daher auch nicht durch den "Progressionsvorbehalt" des DBA-Deutschland…
…den Auslandsverlust nur in jener Höhe in die Erklärung aufzunehmen, in der dieser nach österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden…
…des EStG 1972 in deutschen Betriebstätten einen Verlust von rd. S 20,000.000 erlitten und im gleichen Jahr aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd. S 15,000.000 erzielt, so ist zunächst für Belange der Berechnung des…
…erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die in der Schweiz im Jahr 1990 erhobene Verrechnungssteuer und die in Deutschland im Jahr 1990 erhobene Kapitalertragsteuer auf die bei der Veranlagung 1991 vorzuschreibende österreichische Einkommensteuer der Personengesellschafter anzurechnen. 18. November 1991 Für den Bundesminister:…
…Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost anzusetzen…
…Ermittlung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz zu lassen. Die Vorjahresnachzahlung der deutschen Firmenpension ist mit dem Durchschnittsteuersatz des Jahres 1998 der Besteueuerung zu unterwerfen. Sollte der Zuzug nach Österreich erst im Laufe des Jahres 1999 erfolgt sein, bestehen keine Bedenken, den Durchschnittsteuersatz des Jahres 1999 als…
…Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland-Verluste bei der Veranlagung des Jahres 2000 auf 70.000 S erhöht. Wenn nun im Jahr 2001 in Deutschland ein Betriebstättengewinn von rund 450.000 S anfällt und nach deutschem Recht…
…Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen worden, wobei stets…
…Partnerstaat Verluste erlitten, die weder im Ausland noch bei Ermittlung des Welteinkommens nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 in Österreich Berücksichtigung gefunden haben und denen nach österreichischem Recht - bei Wegdenken des DBA - im Jahr 2 die Eigenschaft als Sonderausgabe des Verlustabzuges zukommt, dann kann das…
…Zinsen des Jahres 2005; auf diesen Körperschaftsteuerteil ist die belgische Quellensteuer mit 150.000 voll anrechenbar. Mit 500.000 entfällt sie auf den Restgewinn. Die Körperschaftsteuer ist daher mit 600.000 (750.000 - 150.000) vorzuschreiben. Hätten allerdings die belgischen Zinsen in den Vorjahren den…
Haben deutsche Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die…
…das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die Veranlagung 2002 das…
…österreichischem Recht mit 100.000 Euro anzusetzen. Deutsche Betriebstätteneinkünfte sind allerdings nach Maßgabe von Art. 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen und dürfen nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden. Der abkommensrechtliche Progressionsvorbehalt zeitigt indessen keine Wirkung, wenn bereits nach inländischem Recht …
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…