…enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom…
…könnte dies allerdings Anlass sein, dass seitens des österreichischen Finanzamtes eine grenzüberschreitende Abklärung der Besteuerungsrechte in die Wege geleitet wird. Hat der Arbeitnehmer nach Optionsausübung in der zweiten Jahreshälfte 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und nach Wohnsitzverlegung, also nach dem Eintritt in…
…Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus…
…Diese OECD-Berechnungsmethode weicht allerdings von der noch in EAS 2041 vertretenen Auffassung ab (die auch dem dort zitierten BFH-Urteil zugrunde liegen dürfte), wonach die Zeitspanne zwischen Optionseinräumung und tatsächlicher Optionsausübung maßgebend sein soll (nach dieser Methodik dürften in Österreich nur 25% von 40…
…31.5.1996 vorgesehenen einjährigen Verlängerungsoption Gebrauch machen und solcherart eine Rückerstattung der österreichischen KESt in Höhe von 12,5% und nicht nur von 10% erlangen, genügt, dass sie dem Rückerstattungsantrag eine entsprechende Optionserklärung beilegen. Eine Optionserklärung könnte etwa folgenden Wortlaut haben: "Ich optiere gemäß…
…Konzerngesellschaft), dann hängt die Frage, ob die mit dieser Optionsausübung nachträglich zufließenden Einkünfte aus der seinerzeit in den USA ausgeübten unselbständigen Arbeit in Österreich steuerpflichtig sind, davon ab, ob die Geltendmachung dieser Steuerpflicht gegen das (idR) bis einschließlich 1998 anzuwendende DBA-USA (1956) verstößt. Wie…
Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein hiedurch den Belegschaftsmitgliedern zugewendeter Vermögensvorteil zu deren Einkünften aus nichtselbständiger…
…tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125/1997, hiemit ein Zufluss von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein. Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen…
…multinationalen Konzerns Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten, wobei dem Kausalitätsprinzip folgend hierdurch die Arbeitsleistungen von 1995 bis Anfang 1998 in den USA, sodann folgend für eine belgische Konzerngesellschaft und teilweise wieder für die US-Gesellschaft abgegolten wurden, und werden diese Optionsrechte unmittelbar…
…der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland verdient wurden (in diesem Sinn EAS 1196). Im EAS-Verfahren muss daher die inländische Steuerpflicht der geplanten Optionsausübung gegenüber einer US-Konzerngesellschaft bis Ende 1998 noch bejaht werden. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung hiebei keine inländische Steuerpflicht eingetreten. Gleiches gilt für die in diesem Zeitraum zugeteilten Growth Participation Units, wenn es sich hiebei um die Zuteilung von Forderungsrechten gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft handelt…
Unter EAS 571 und EAS 859 wurde folgende Ansicht vertreten: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein…
…Arbeiten untersucht. Bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird auf österreichischer Seite die bisherige Auffassung weiterhin aufrechterhalten, deren Eckwerte in Folgendem liegen: 1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis gewährt, so…
…tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April 1997, AÖF Nr. 125/1997, hiemit ein Zufluss von Einkünften für nichtselbständige Arbeit ein. Es handelt sich hiebei idR um ein nachträgliches Entgelt für jene Arbeitsleistungen, die den Arbeitgeber seinerzeit zur Einräumung der Optionsrechte bewogen…
…Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des österreichischen Unternehmens von einem Mitarbeiter anlässlich der Optionsausübung Einkünfte von 100.000 Euro lukriert, die zu 60% die Arbeitsleistung in…
…keine Unterbrechung der inländischen Ansässigkeit bestanden haben, dann wäre der Optionsgewinn zur Gänze in Österreich steuerpflichtig, wobei die vom US-Anteil in den USA bereits erhobene Steuer in Österreich nach Maßgabe des Artikels 23 DBA-USA anzurechnen wäre. Das DBA-Ö/Großbritannien dürfte der steuerlichen…
…erkennbar, dass dann, wenn mit der Zuteilung von Optionsrechten auf künftigen Bezug von Stammaktien an einer US-Muttergesellschaft kein "Wirtschaftsgut" übertragen bzw. kein Zufluss eines geldwerten Vorteils erfolgt, ein Zufluss erst im Zeitpunkt der Ausübung des zugesagten Optionsrechtes eintritt. Im Regelfall wird davon auszugehen sein…
…er nun in Österreich die Optionsrechte aus, dann fließen ihm erst zu diesem Zeitpunkt die lohnwerten Vorteile zu (LStR 2002 Rz 90a). Dies ungeachtet des Umstandes, dass Schweden die lohnwerten Vorteile unter Heranziehung des Marktwertes der Aktien zum Zeitpunkt der Ansässigkeitsverlagerung nach Österreich besteuert hat…
…Übertragung eines Optionsscheines an die Mitarbeiter bewirkt. Die Bewertung hat nach den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist der entsprechende…
…solchen Fall liegen nachträgliche Einkünfte aus der für die Tochtergesellschaft seinerzeit erbrachten Arbeitsleistungen vor. Dies wird u.a. dadurch sichtbar, daß die US-Muttergesellschaft in Übereinstimmung mit Artikel 9 des DBA-Ö/USA den bei ihr durch die spätere Optionsausübung anfallenden Aufwand von ihrer österreichischen…