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EAS 367Österreichische Sitz-GesmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 51/37/1-IV/4/9330.12.1993

  Ob eine in Österreich errichtete GesmbH den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich oder in Deutschland hat, ob es sich hierbei sonach um eine "Person mit Wohnsitz in Österreich" oder um eine "Person mit Wohnsitz in Deutschland" handelt, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden…

EAS 2127Anwendung des DBA-Liechtenstein auf Finanzdienstleister
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 535/1-IV/4/0214.10.2002

…fällt dieses Unternehmen unter Artikel 7 DBA-Liechtenstein. Dies wiederum hat zur Folge, dass der in Österreich ansässige Unternehmer bei allfälliger Verlagerung des Unternehmenssitzes seines Unternehmens nach Liechtenstein weiterhin in Österreich steuerpflichtig bleibt; gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein ist in einem solchen Fall…

EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

…ausreichender Verfügungsmacht nicht betriebsstättenbegründend (vgl. auch EAS 350). Wird etwa die Tätigkeit des Arbeitnehmers - unter wöchentlichem Wechsel - zu je 50% am deutschen Unternehmenssitz und zu 50% im österreichischen Homeoffice ausgeführt, dann kann nicht mehr von einer bloß gelegentlichen Nutzung gesprochen werden (vgl. EAS 2966). Indem…

EAS 3025Mindestkörperschaftsteuerpflicht einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3268-IV/4/200818.12.2008

Verlegt eine in Österreich gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung nach Deutschland, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in Deutschland "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Deutschland grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum…

EAS 1051Inländische Postanlaufstelle eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 109/1-IV/4/9714.04.1997

Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…

EAS 1480Betriebstättenleitende Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/10-IV/4/9921.06.1999

Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von…

EAS 2131Ferngeschäftsführung und Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/8-IV/4/0214.10.2002

Beabsichtigt der Geschäftsführer der deutschen Vertriebstochtergesellschaft einer österreichischen Gesellschaft seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich zu verlegen und die Geschäfte der deutschen Tochtergesellschaft fortan zu einem wesentlichen Teil von Österreich aus zu führen, dann bleiben die von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig…

EAS 1097Deutsche Postanlaufstelle eines österreichischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/9707.07.1997

  Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…

EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…

EAS 3092Gewinnausschüttung einer inländischen GmbH mit deutscher Geschäftsleitung an die deutsche Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3086-IV/4/200925.11.2009

Wird festgestellt, dass die Geschäftsleitung einer österreichischen GmbH, die eine Logistikimmobilie in Österreich betreibt, sich auf deutschem Staatsgebiet befindet, weil die GmbH-Geschäftsführer sich seit mehreren Jahren nicht mehr in Österreich aufgehalten haben und alle für den Geschäftsbetrieb der GmbH erforderlichen Dispositionen und Anordnungen von…

EAS 3445(Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.082.77407.07.2023

Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft drei Tage die Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und zwei Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich…

EAS 467Deutscher Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/20/1-IV/4/9406.06.1994

  Werden die Geschäfte einer inländischen GesmbH von einem in Deutschland wohnhaften Geschäftsführer geleitet und wird die inländische Firmenadresse gemäß § 15 a GesmbH-Gesetz als österreichische Postadresse angegeben, so wird hiedurch kein inländischer Wohnsitz begründet, wenn die Firmenräumlichkeiten nicht geeignet sind, jederzeit zum Wohnen benutzt…

EAS 1658Marktbetreuung über eine Office-Service-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/4-IV/4/0016.05.2000

Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…

EAS 2070Produktvertrieb eines deutschen Unternehmens unter Nutzung einer inländischen Klein-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/23-IV/4/0203.06.2002

Werden Produkte einer deutschen GmbH in Österreich in der Weise vertrieben, dass die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich die Vertriebsaktivitäten durchführen, wobei einer von ihnen auch die Verkaufsabschlüsse tätigt und wobei sich beide Geschäftsführer eines 30 m² großen angemieteten Raumes bedienen, der im Wesentlichen als Auslieferungslager…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…

EAS 1885Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/0106.07.2001

Besteht in Deutschland und in Österreich je eine GmbH & Co KG und nimmt der in Deutschland ansässige Geschäftsführer der beiden GmbHs seine Aufgaben für beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen Besteuerung…

EAS 630Amerikanische S-Corporations
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1723/1/1-IV/4/9504.05.1995

In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…

EAS 1185Mindestkörperschaftsteuer und Geschäftsleitungsverlegung in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 295/1-IV/4/9701.12.1997

Verlegt eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung in die Niederlande, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in den Niederlanden "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Niederlande grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen…

EAS 1760Gewinnausschüttung an eine in der Schweiz und in Deutschland doppelt ansässige Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0028.11.2000

Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen…

EAS 2581Vertriebsverlagerung deutscher Unternehmen in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0136-IV/4/200525.02.2005

Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…