Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der Folge (im Jahr 1993) als nach § 10 KStG steuerfreie Dividende an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet wird und nimmt daraufhin die österreichische Kapitalgesellschaft eine (1993 noch mögliche) ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung in Höhe von 1 Md. ATS vor…
…ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr 2 sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet auch im Jahr 2 in keinem der beiden…
…eine Verkettung von Rechtsgeschäften umgangen, die für sich selbst betrachtet keinen anderen ökonomischen Sinn machen, als jenen, die gegenständliche Körperschaftsteuer einzusparen, dann wird darin ein als Rechtsmissbrauch einzustufender Rechtsvorgang liegen. Bringt in diesem Sinn die österreichische Kapitalgesellschaft die gegenständliche Beteiligung unter Inanspruchnahme der Vorteile des…
…österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften…
…Wegzugsstaat (hier: Österreich) beschränkt, sondern gilt auch für Beteiligungen im Zuzugsstaat (hier: Schweiz). Verlegt daher eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt zwar ein Anwendungsfall des Art. 13 Abs…
…besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht…
…dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
Wurden von einer österreichischen Aktiengesellschaft Finanzmittel in eine maltesische Non-Trading-Offshore-Gesellschaft investiert, die nach dem Malta Financial Services Centre Act in Malta von der Besteuerung freigestellt ist, dann unterliegen die Gewinnausschüttungen nach Maßgabe der Regelungen des § 10 Abs. 3 KStG und der Verordnung…
…dann wirft diese sich als "Umweg" darstellende Gestaltung die Frage nach ihrer ökonomischen Sinnhaftigkeit auf. Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der österreichischen Holding 3 auf die deutsche Holding 2 im…
…mit 25% entrichtete Kapitalertragsteuer nach der geltenden Abkommensrechtslage zurückzufordern, ist - soweit keine Unterbrechungshandlung gesetzt worden ist - gemäß § 240 BAO mit Ablauf des Jahres 1998 verjährt. Es steht den deutschen Gesellschaftern frei, im Wege eines in Deutschland auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens zu…
…Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" auf der Grundlage von § 48 BAO verlangt. Denn wenn angenommen wird, dass in den österreichischen Betriebstätten im Jahr 1 und im Jahr 2 ein Gewinn von je 80 anfällt und dass in Deutschland im Jahr 1 ein Gewinn von…
…nicht überschritten wird, kann keine inländische Einkommensteuerleistung erwartet werden. In einem solchen Fall bestehen aus Verwaltungsvereinfachungsgründen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, von der Abgabe einer inländischen Einkommensteuererklärung Abstand zu nehmen. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass an der einen angegebenen Adresse die US-Firma überhaupt nicht aufscheint und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in…
…von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position der…
…nicht berührt. Hinzu kommt, dass fraglich ist, ob angesichts der Ausschlußbestimmung des Artikels 26 des DBA-Liechtenstein die liechtensteinische Stiftung überhaupt berechtigt ist, sich auf das DBA mit Österreich zu berufen. 07. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verlangen des österreichischen Finanzamtes, es solle eine deutsche Bestätigung darüber beigebracht werden, dass eine Rückgängigmachung einer Hinzurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 2a Abs.3 dEStG auf deutscher Seite nicht mehr möglich ist (so wie dies in der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 erwähnt ist…
…der zu mehr als 25% im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren bestand und ab 1995 die Regelung des § 10 Abs. 3 KStG). Ist dies zu bejahen, dann stehen die Bestimmungen des DBA-Malta aus den in EAS 1410 angeführten Gründen der Anwendung dieser österreichischen Mißbrauchsabwehrgesetzgebung nicht…
…mehr bilden können. Der Umstand, dass die Aktivitäten in Österreich laufend von Personal der schweizerischen X-S.A. vor Ort überwacht werden, könnte darauf hindeuten, dass die betreffenden Räume als örtliche Einrichtung zu werten sind, die sehr wohl der schweizerischen S.A. die Ausübung ihrer…