…idF AÖF Nr. 119/2004) - der Methodenwechsel ausgelöst werden, falls nicht auch die deutsche Gewerbesteuer in den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden kann. Nach KStR 2001 Rz 590 wird für den Steuerbelastungsvergleich ein gleicher "Steuertypus" verlangt und es werden "Objektsteuern" als nicht geeignete Vergleichssteuer bezeichnet. Es ist…
…österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn von § 22 BAO, nämlich eine missbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern, begangen werden könnte. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Als "eigene Arbeitskräfte" im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 2 DBA-EVO sind nicht nur in einem Dienstverhältnis Beschäftigte zu verstehen, sondern etwa auch geleaste Arbeitskräfte (EAS 2747), sofern sie wie eigene Dienstnehmer in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert werden und die Gesellschaft…
…in der Lage sein, die Funktion eines Einkäufers gegenüber den deutschen Maschinenproduzenten auszuüben, sondern wird diesfalls möglicherweise bloß als "Fakturierungsgesellschaft" benützt. Solange daher die Kernfrage nicht einwandfrei geklärt ist, ob und gegebenenfalls in welchen Räumlichkeiten und mit welchem Personal echte wirtschaftliche Funktionen in der Schweiz…
…Unternehmen den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Schweiz stellt, damit zwischen den beiden involvierten Verwaltungen ein korrespondierender Veräußerungspreis ermittelt wird. Denn jener Betrag, der auf österreichischer Seite als Veräußerungserlös angesetzt wird, muss auf schweizerischer Seite die Anschaffungskosten der Markenrechte bilden. Das BMF wäre…
…inländische als auch ausländische Verluste die inländische Besteuerungsgrundlage. Ein Ausschluss von außerbetrieblichen Verlusten ist - von bestimmten hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - gesetzlich nicht vorgesehen. Hat daher ein in Österreich ansässig gewordener Steuerpflichtiger in seinem deutschen Liegenschaftsbesitz Verluste erlitten, die nach österreichischem Recht nicht von der…
…gesamte Risikomanagement zählt (AOA I/125). Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Kapitalbeteiligung zum "notwendigen Betriebsvermögen" der Betriebstätte zu zählen ist; der bloße Umstand, dass eine Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen in die Bücher der ausländischen Personengesellschaft aufgenommen worden ist, reicht hierfür aber nicht aus (VPR…
…im Jahr 2 sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet auch im Jahr 2 in keinem der beiden Staaten eine Besteuerung statt. Wenn schließlich im Jahr 3 infolge Verkaufes der deutschen Betriebstätte in Deutschland ein…
…die österreichische Bank der formell den Kredit aufnehmenden inländischen OHG vorschreibt von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen…
…höher angesetzt als sonst üblich. Die "erhöhte Mitwirkungspflicht" inkludiert eine Beweisbeschaffungspflicht" (zB VwGH 8.4.1970, 1415/68). Diese Beweisbeschaffungspflicht wird durch die Möglichkeit internationaler Amtshilfe nicht außer Wirksamkeit gesetzt (VwGH 30.1.1991, 90/13/0165). Es wird daher auch bei der Prüfung internationaler…
…Wohl liegt in einem solchen Fall - anders als im Fall einer eingebrachten deutschen Kapitalbeteiligung - in Anwendung des österreichischen Rechts kein grenzüberschreitender Dividendenfluss mehr vor, weil nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaft im Wege der vermögensverwaltenden deutschen KG dem in Österreich ansässig gewordenen Abgabepflichtigen…
…jener Höhe genannt haben, der schließlich von der zwischengeschalteten luxemburgischen Gesellschaft gezahlt wurde, kann nicht als Anwendungsfall der "Preisvergleichsmethode" bezeichnet werden. Denn diese Methode setzt einen Vergleich mit Verkäufen an Fremdkunden voraus, die aber seitens der österreichischen Konzerngesellschaft nicht stattgefunden haben, weil die Verkäufe an…
…wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter fungiert und die österreichische A-AG 100%ige Kommanditistin wird, dann geht durch diesen Umgründungsvorgang die Beteiligung an der umgewandelten X-GmbH unter (Buchwert 100) und wird gegen die…
…dass der DBA-Partnerstaat den internationalen Sachverhalt nicht in gleicher Weise beurteilt wie Österreich. So kann z.B. eine Nichterfassung von Gewinnen in Griechenland anzeigen, dass eine Einrichtung in Griechenland zwar vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen Verwaltung als Betriebstätte gewertet wird, oder dass…
…da dieses Erkenntnis lediglich zum Ausdruck brachte, dass ein DBA einer nach inländischem Recht vorgesehenen Auslandsverlustberücksichtigung nicht entgegensteht. Im vorliegenden Fall besteht aber - wie ausgeführt - bereits nach inländischem Recht keine Verlustverwertungsmöglichkeit. 16. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…als Voraussetzung für die Quellensteuerentlastung der Gewinnausschüttung nicht zwischen unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen unterschieden; es spricht daher tatsächlich viel dafür, dass sich aus dieser Richtlinie der Auftrag an die Mitgliedstaaten ergibt, in Fällen einer Zwischenschaltung transparenter Personengesellschaften, also in Fällen in denen von der…
…Fremdvergleich standhaltende Gewinnermittlung der Tochtergesellschaft vorliegen. Diese Voraussetzung erfüllt der Rahmenvertrag aber nicht, wenn daraus nicht erkennbar ist, inwieweit die Verrechnungspreise auf einem VERGLEICH mit vergleichbaren Fremdgeschäften beruhen. Soweit die Tochtergesellschaft über ihr eigenes inländisches Filialnetz Fremdgeschäfte tätigt, kann daraus im Wege der Wiederverkaufspreismethode (mit…
…des Abkommens kein Besteuerungsrecht an Vermögenswerten einer inländischen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) der in Liechtenstein ansässigen Kapitalgesellschaft verloren. Zu beachten ist allerdings, dass für die grenzüberschreitende Ermittlung eines Betriebstättengewinnes (und damit auch für die Ermittlung eines Personengesellschafts-Betriebstättengewinnes) die Regeln des Artikels 7 DBA maßgebend sind…