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EAS 2282Nachversteuerung deutscher Betriebstättenverluste wegen Doppelverwertung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/0306.05.2003

…Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis Jahresende ein deutscher Betriebsverlust von rund 180.000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust…

EAS 1894In Deutschland nicht verwertbare Verluste ex 1996
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/0108.08.2001

Durch die Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine…

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…

EAS 1978Progressionsvorbehalt bei Nachversteuerung nach einem Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/47-IV/4/0109.01.2002

  Werden auf Grund der Rechtsprechung des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 Gewinne einer ausländischen Betriebstätte nicht mehr zur Gänze, sondern nur mehr insoweit von der inländischen Besteuerung freigestellt als diese einen in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist…

EAS 1234Geräteausgabestelle für akustische Begleitsysteme bei Besucherführungen in Kunstausstellungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 207/1-IV/4/9807.04.1998

Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…

EAS 547Veranstaltung einer Fachmesse in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/11/1-IV/4/9416.12.1994

Die Frage, ob eine österreichische Firma, die in Deutschland eine Fachmesse veranstaltet, hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt…

EAS 2017Deutsche Nachversteuerung von österreichischen Betriebstättenverlusten vor 1989
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/2-IV/4/0203.04.2002

Verluste, die in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…

EAS 1801Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/7-IV/4/0119.02.2001

…bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen. DBA-motivierte Änderungen des Wirtschaftsjahres sind bei dieser Auslegung entbehrlich. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 911Abhaltung von Managementseminaren in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9612.07.1996

Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…

EAS 2332Übergangsprobleme bei Drittstaatsarbeitgebern im neuen DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/92-IV/4/0328.07.2003

Nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183…

EAS 2137Schweizerische Versandhandelsaktivitäten unter Zwischenschaltung einer irischen non-resident-company und unter Nutzung der Dienstleistungen eines österreichischen Fulfilmenthauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/0205.11.2002

Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…

EAS 2194Zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/1-IV/4/0216.12.2002

…Juli bis 30. Juni) und sollte aus diesem Grund die zB im Oktober 2000 gewinnerhöhend angesetzte Forderung erst bei der Veranlagung 2001 besteuert werden, dann muss nach diesen Grundsätzen die im Jahr 2002 gezahlte ausländische Steuer bei der Veranlagung 2001 berücksichtigt werden. 16. Dezember 2002…

EAS 1874Inlandsverluste deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/6-IV/4/0102.07.2001

  Gemäß der Verordnung BGBl.II Nr. 97/2001 sind ab 1998 entstandene inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im…

EAS 1887Haftung für die Abzugsbesteuerung von Seminarvortragenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 469/1-IV/4/0123.07.2001

…genannte "unterrichtende" Tätigkeit, sondern auch jede "ähnliche Tätigkeit", zu der auch die Vortragstätigkeit gerechnet wird. In beiden Fällen kann die unechte Umsatzsteuerbefreiung nach der VO 800/1974 in Anspruch genommen werden. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2811Besteuerung deutscher Veranstalter von österreichischen Zirkusvorstellungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0059-IV/4/200701.02.2007

Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…

EAS 1770Verlustvortragsverordnung zum DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/76-IV/4/0119.02.2001

…Gesellschafterzuschuss gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt, weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht wirklich erhöht hat. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2566Ausländische Vortragende
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0111-IV/4/200504.03.2005

Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…