…ist sodann - jeweils entsprechend aliquotiert - jene britische Einkommensteuer anzurechnen, die in Großbritannien auf die in Österreich in den beiden Jahren besteuerten Einkünfte entfällt. Es ist einzuräumen, dass die für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärungen erforderliche Umrechnung und Verteilung der für das Wirtschaftsjahr vom 1. Sept…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
Die Grenzgängereigenschaft ist im Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum…
…wobei die Einkünfte, die während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht, und jene, die während der Dauer der beschränkten Steuerpflicht bezogen wurden, getrennt zu veranlagen sind (EStR 2000 Rz 7503). Auf Grund dieser Rechtslage können sich nur jene Auslandseinkünfte in Österreich progressionserhöhend auswirken, die im Zeitraum…
…auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH und einer deutschen AG einer österreichischen Personengesellschaft im Kalenderjahr 1990 zu und wird dieser Dividendenertrag im Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr…
…ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In einer dritten Stufe ist schließlich unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer…
…die Jahresfreigrenze gemäß Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt. 23. November 1998 Für…
…dass die steuerliche Erfassung dieser nachträglichen Einkünfte nur mehr im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfolgen kann, dann bietet § 98 Z. 3 EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage; denn die nachträglichen Einkünfte sind den Funktionen einer inländischen Betriebstätte zuzuordnen, nämlich jener, von der aus der Betrieb vor…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist…
…der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft…
…die deutschen Vorjahresverluste (180.000 + 360.000 = 540.000) vorgetragen und damit zu einem deutschen Einkommen im Jahr 2001 von 0 führen, dann haben sich damit die deutschen Verluste in Höhe von 70.000 S sowohl in Deutschland als auch in Österreich bemessungsgrundlagenmindernd ausgewirkt…
…Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch…
…und ist in Österreich von der Besteuerung freizustellen; die Abfindung würde nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sein, da sie bereits nach österreichischem innerstaatlichen Recht auf die laufenden Einkünfte keine progressionserhöhende Wirkung entfaltet (§ 67 Abs. 6 bzw. 8 EStG 1988). Im zweiten Fall würde gemäß…
…seines inländischen Wohnsitzes zu seiner neuen Ehegattin in die USA, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass hierdurch der österreichische Besteuerungsanspruch auf Grund von Artikel 13 Abs. 7 DBA-USA erst mit Ablauf des Jahres 2010 verloren geht. Ursprüngliches Kernziel der Bestimmung war es zu verhindern…
…veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist allerdings gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit. a iVm Art. 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA). Es könnte daher sein, dass im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung die britische Tochtergesellschaft in Großbritannien zu Recht auf Grund der britischen innerstaatlichen Rechtsvorschriften für steuerliche Belange als Arbeitgeber im Sinn von Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-Großbritannien…
…Auffassung des BM für Finanzen ist dem Ausdruck "Zeiträume" der Begriffsinhalt der "Veranlagungszeiträume" beizumessen. Da bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Veranlagungszeitraum ebenfalls stets das Kalenderjahr umfasst, ist bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1…
…Diese von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte dürfen bei der Veranlagung dieses Jahres auch nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich angesetzt werden, da die Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-D nur dem "Wohnsitzstaat" zusteht, das ist im Fall des Doppelwohnsitzes jener…
…Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene - nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den…