…werden. DBA-Recht kann österreichische Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem…
…zuzuordnen sind. Dies gilt nicht für Wertminderungen der Einkunftsquelle. Denn weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung begünstigten ausländischen Zinsen. 9. April 1993…
…nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im Jahr 1999 eine Auslandsverlustverwertung in Höhe von 20.000 S [50.000 (inl. V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust)…
…wird. Denn wenn unter Berufung auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Aufwendungen, die in beiden Staaten den Charakter abzugsfähiger Betriebsausgaben aufweisen, in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso die Wirkung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung ein wie im Fall einer doppelten Besteuerung von Betriebseinnahmen…
Betreibt ein in Würzburg ansässiger deutscher Staatsbürger einen in Salzburg gelegenen Gewerbebetrieb, wobei wöchentlich höchstens 1 bis 2 Tage inländischer Aufenthalt nötig sind, dann können die sich daraus ergebenden steuerlichen Fragen, wie insbesondere: sind die PKW-Kosten (500 km einfache Fahrt Wohnort - Betrieb) abzugsfähige Betriebsausgaben,…
…der Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österreichischen Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen. Allerdings wäre das BM für Finanzen bereit, Artikel 24 in einem weitergehenderen Sinn auszulegen, soweit eine solche Auslegung nur…
…besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien…
…von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : | Betriebseinnahmen Deutschland | 1,000.000 | | Betriebsausgaben…
…Deutschland der Geltendmachung dieses Verlustvortrages nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings einerseits, dass es sich bei den vorzutragenden Verlusten um solche handelt, die sich in Anwendung des österreichischen Steuerrechts ergeben, und andererseits, dass es nicht zu einer Verlustdoppelverwertung kommt (EAS 1992). Auch dürfte keine Fall eines …
…einer fast totalen Gleichstellung von Betriebstätten mit verbundenen selbständigen Unternehmen, möglicherweise eine andere Sichtweise ergeben. Da aber der "separate-entity-approach" derzeit noch nicht von der OECD als Interpretationsmaßstab für die Gewinnaufteilung zwischen Firmenhauptsitz und Betriebstätte abschließend empfohlen ist, wird in Fällen der gegenständlichen Art…
…nicht störend, wenn sich die österreichische Betriebstätte für bestimmte Leistungen der Unterstützung des deutschen Stammhauses bedient (und hiefür eine fremdübliche Abgeltung mit steuermindernder Wirkung in Österreich leistet). Die Frage, ob die von der inländischen Niederlassung abgeschlossenen Versicherungsverträge solcherart der inländischen Betriebstätte zuzurechnen sind, ist eine…
…Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven von 900 durch die Umgründung verloren ginge. Es ist wohl richtig, dass eine steuerliche Erfassung der im ausländischen KG-Anteil enthaltenen stillen Reserven durch Artikel 13 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland unzulässig ist…
Wird eine deutsche verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II…
…in der bisherigen Kostenabgeltung, die mit einem 10-prozentigen Gewinnaufschlag erfolgte, kein entgeltlicher Erwerb dieses immateriellen Wirtschaftsgutes durch die Konzernspitze gesehen werden, zumal der (Ertrags-)Wert des Osteuropamarktes ein Vielfaches dieses vergüteten Dienstleistungsaufwandes ausmacht. Aus der Fremdvergleichsperspektive betrachtet kann darin lediglich eine Subventionierung der von…
Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen…
…als diese Verluste in Wirtschaftsjahren nach dem Beteiligungserwerb an der österreichischen Holdinggesellschaft entstanden sind. Der im Umgründungssteuergesetz verwendete Ausdruck "Anteilserwerb" wird hierbei im Sinn der Grundsätze des allgemeinen Steuerrechtes als der Tag der "Anschaffung" der Beteiligung zu verstehen sein. Wurde daher in diesem Sinn die…
…Reisespesen) in Österreich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Dies deshalb, weil gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz i.V. mit Art. 15 DBA-Deutschland die aus den Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der…
…Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR 2000 Rz 7609 dargelegten Prinzip, dass es nicht möglich ist, in…
Eröffnet eine deutsche GmbH im Jahr 2002 in Österreich eine Zweigniederlassung dann tritt sie damit in die österreichische Steuerpflicht ein; diese Steuerpflicht erfasst allerdings nicht das Gesamteinkommen der deutschen GmbH, sondern beschränkt sich auf die Besteuerung der betrieblichen Ergebnisse der inländischen Betriebstätte (beschränkte Steuerpflicht). Der…
…die von dieser fremdüblich abzugelten ist und dass andererseits die österreichische Gesellschaft auf beachtliches Gewinnpotential verzichtet, für das ihr ebenfalls eine Entschädigung gebührt. Bei der Feststellung, welche Wirtschaftsgüter im Rahmen der Teilbetriebsveräußerung auf die polnische Schwestergesellschaft übergehen, wird auch zu erheben sein, in welchem Umfang…