Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
…DBAs, die keine dem Art. 17 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Bestimmung enthielten, bei Durchreichung von steuerpflichtigen Einkünften zugunsten des durchreichenden Unternehmens Anspruch auf vollständige DBA-Freistellung für die an dieses Unternehmen fließenden Zahlungen anerkannt (Auslegung gemäß BFH-Urteil v. 20. Juni 1984, BStBl. II…
…dann, wenn der Musiker durch Auftritt oder Darbietungen in Rundfunk oder Fernsehen eine überörtliche Bekanntheit erreicht hat. Unter diesen rechtlichen Gegebenheiten kann daher auf deutscher Seite an den gegenständlichen Einkünften kein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, da dieses im gegebenen Zusammenhang nach Artikel 8 Abs. 2…
…die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern als "Mitwirkende" im Sinn von § 99 Abs…
…einem solchen Fall die KEG der Beurteilung der deutschen Steuerverwaltung angeschlossen hat, dann erscheint es rechtlich bedenklich, wenn die KEG ohne vorheriger Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung (auf der Grundlage von Art. 21 des DBA-Deutschland) zur Haftung für den eine Doppelbesteuerung verursachenden Steuerabzug nach …
Ist eine österreichische Bank genötigt, Beratungsleistungen ausländischer Anwälte in Anspruch zu nehmen, wobei infolge der Steuerschuldumkehr nach § 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den…
…A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15-prozentige Sperrwirkung des Abkommens für alle "Steuern vom Einkommen" mithin auch für den Solidaritätszuschlag gilt (Hinweis auf Art. 2 Abs…
…der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld…
…des Staates New Jersey wieder revidiert wurde und den Anlass für eine rückwirkende Besteuerung ab 2007 bildete, nicht dazu, die Glaubwürdigkeit der Rechtskonformität der rückwirkenden steuerlichen Erfassung in Frage zu stellen. Die Anrechnung der rückwirkend erhobenen US-Steuern kann allerdings nicht bei der Veranlagung des…
…Quellen an seine Kinder im Schenkungsweg zu übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer…
…gewährte Entlastung nicht Personen zu Gute kommt, die hiezu nicht berechtigt sind. Auf dieser Rechtsgrundlage müssten daher dann, wenn unberechtigte Inanspruchnahmen des DBA-USA hervorkommen, die Fehlbeträge zwangsweise zu Gunsten der USA eingebracht werden. Diese Maßnahmen erübrigen sich, solange das bisherige System von Bankenseite weiterhin…
…Artikel 25 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, nichtentrichtete US-Steuern zwangsweise zugunsten der US-Steuerverwaltung einzubringen. Allerdings ist diese Vollstreckungsamtshilfe nur in einem sehr eng begrenztem Rahmen vereinbart worden; nämlich nur insoweit, als zu Unrecht Vorteile des erstmals…
…als dem Lagestaat zu. Eine Kapitalforderung, die dem in Deutschland ansässigen Inhaber des Rechtes gegen die österreichische Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Abrechnung der Tonnagegebühr zusteht, wäre nach Ansicht des BMfF als vom Schürfrecht getrenntes selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen, hinsichtlich dessen gemäß Art. 14 Abs…
…eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft mit österreichischem Hauptgesellschafter (in Österreich ansässige natürliche Person) von einer österreichischen Bank Zinsenerträge aus Termineinlagen und steht außer Streit, dass die Zinsen den Betriebseinnahmen der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte des österreichischen Gesellschafters zuzurechnen sind (zur Betriebstättenzurechnungsfrage siehe insb. VPR 2010 Rz 189)…
…zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den…
…wenn in DBAs mit den Heimatstaaten der Künstler eine dem Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entsprechende "Künstlerdurchgriffsbesteuerung" vereinbart sein sollte. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (auf dem Vordruck ZS-BRD 1 oder ZS-D1) kann die Vergütung an das deutsche Unternehmen - trotz Steuerpflicht…
…wenn sich der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens (bei US-Staatsbürgern in der Regel ein fünf Jahre übersteigender Hauptwohnsitz) in Österreich befindet; die zweitgenannte Regelung ist maßgebend, wenn der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens weiterhin in den USA verbleibt…
…deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang…
…in Österreich unbesteuert bleiben, lassen kein deutsches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen Voraussetzungen einen "Switch-over" vom Freistellungssystem zum Anrechnungssystem gestattet, ist im gegebenen Zusammenhang…