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EAS 749UNO-Menschenrechtsbeobachter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2485/1/1-IV/4/9515.11.1995

…Wird daher ein Österreicher als "United Nations Volunteer" von der UNO nach Zaire entsandt und ist die UNO nicht in der Lage zu bestätigen, dass dieser Österreicher Beamter ("official") dieser Organisation ist, kann aus dem UNO-Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. …

EAS 2000Kapitalertragsteuer im Fall von UNO-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/1-IV/4/0201.03.2002

…dann ergibt sich aus dem UNO-Privilegienübereinkommen, BGBl. Nr. 126/1957, kein Anspruch auf Entlastung von dieser österreichischen Kapitalertragsteuer. Denn Abschnitt 18 des Übereinkommens sieht für die UNO-Beamten lediglich eine Steuerfreistellung ihrer Bezüge vor. Im Fall der in Wien errichteten Internationalen Atomenergieorganisation genießen die…

EAS 903Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 84/1-IV/4/9603.07.1996

Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…

EAS 735Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1315/1/1-IV/4/9512.10.1995

Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…

EAS 1540Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers durch seinen österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 201/1-IV/4/9918.10.1999

Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

…des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Fragen zur praktischen Vorgangsweise bei der Einkünfteaufteilung sollten mit dem zuständigen Finanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) besprochen werden. Eine polizeiliche Abmeldung in Österreich während der Auslandseinsätze wäre steuerlich unbeachtlich, da infolge der Beibehaltung des inländischen Familienwohnsitzes jedenfalls…

EAS 176USt-Entlastung für Mitwirkung an den Auslandshilfsprogrammen der UNIDO, IAEO und UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0503/287-IV/4/9215.10.1992

  Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…

EAS 1369Steuerliche Behandlung von UNO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 422/1-IV/4/9823.11.1998

…befindlichen Beamten - in Österreich nur wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Beziehen daher in Wien lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt steuerfrei zu stellen ist) noch andere in- oder ausländische Einkünfte (Zinseinkünfte, Vermietungseinkünfte…

EAS 2289Polizei-Assistenz in Albanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0312.05.2003

Übernimmt ein österreichischer Polizeibeamter von einer in Spanien eingerichteten internationalen Organisation (FIIAPP) für die Dauer von einem Jahr den Auftrag, albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach…

EAS 403Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 462/2/1-IV/4/9403.03.1994

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…

EAS 723KESt-Entlastung für die UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/39-IV/4/9521.09.1995

  Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…

EAS 883Entsendung von Bewachungspersonal nach Ägypten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1261/1-IV/4/9623.05.1996

  Wird ein österreichischer Dienstnehmer eines österreichischen Bewachungsunternehmens für die Dauer von rund 8 Monaten mit Personenschutzaufgaben nach Ägypten entsandt (und wird die Bewachungstätigkeit bzw. die damit im Zusammenhang stehende berufliche Arbeit auch tatsächlich in Ägypten und nicht etwa in Drittstaaten ausgeübt), dann sind die…