…wird auf folgendes hingewiesen: Erbringt das US-Unternehmen Telekommunikationsdienstleistungen iSd § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 an Unternehmer mit Sitz in Österreich, liegt der Ort der sonstigen Leistung gem. § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 in Österreich. Wird die Telekommunikationsdienstleistung an Nichtunternehmer erbracht…
Mit Deutschland ist in einem Verständigungsverfahren übereinstimmend festgestellt worden, dass dann, wenn von einem Telekommunikationsunternehmen Kommunikationsleistungen (Datentransport via Satellit) erbracht werden, die der Leistungserbringung dienenden technischen Einrichtungen, über die es die Verfügungsmacht hat, Betriebstätten darstellen (AÖFV. Nr. 134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird…
Errichtet ein deutsches Unternehmen für ein österreichisches Telekommunikationsunternehmen eine Vielzahl von Sendestationen (Sendemasten auf Dächern oder in eigens errichteten Senderschutzbauten), wobei die Errichtung der einzelnen Sendestation nur rund 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz Österreich erstreckt, dann ist…
Stellt ein deutsches Unternehmen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Datenkommunikation in Österreich zur Verfügung und benutzt es hierfür eine kilometerlange Kabeltrasse, dann stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung…