…Art. 18 Z 5). Es hat sich indessen gezeigt, dass viele Staaten die Zuteilungsregel des Art. 18 OECD-MA nur dann auf Pensionsabfindungen anwenden, wenn das Pensionsalter erreicht ist. Auch der OECD-Kommentar sieht in Z 6 (Satz 5) zu Art. 18 OECD-MA vor…
…18 zuzuordnen sind und folglich "Ruhegehälter" im Sinn des Abkommens darstellen, ist entscheidend, dass sie "nach dem Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden und zumindest teilweise der Versorgung des Empfängers dienen" (BFH 5.2.1992, BStBl II 1992, 660 mit weiteren Nachweisen). Werden solche "Ruhegehälter"…
…Artikel 18 unterscheidet nicht darnach, in welcher Weise die Pension ausgezahlt wird. Auch eine als Pensionsabfindung geleistete Einmalzahlung wird von Artikel 18 erfasst. Sollten die dienstvertraglich vereinbarten und als solche steuerlich anzuerkennenden Pensionsansprüche noch vor Erreichung des Pensionsalters abgefunden werden, dann ist auch in einem…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9…
Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…
…sondern auch durch Arbeitgeberbeiträge (mit nur teilweisem Pflichtcharakter) und durch abgereifte Zinsen erwachsen ist, dann ist (seit 1997) inländische Steuerpflicht nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 gegeben. Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz nicht eingeschränkt…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist und der nunmehr nach Österreich zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser…
…abgefunden werden. Hat daher ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und fließt ihm nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Pensionsabfindung von seinem früheren deutschen Arbeitgeber zu, dann unterliegt diese der österreichischen Besteuerung und ist von der deutschen Besteuerung freizustellen. 9. April 1996…
EAS 1320 hat sich mit einem Fall befasst, in dem das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages…
…OECD-Kommentars nicht darnach unterscheidet, ob der Empfänger der Abfindung bereits die Altersgrenze für eine laufende Pensionszahlung erreicht hat oder nicht, wurde nach der österreichischen Verwaltungspraxis auch eine Pensionsabfindung vor Erreichung des Pensionsantrittsalters der DBA-Zuteilungsregel für Pensionen unterstellt (EAS 1320, EAS 1448, EAS 1767…
…in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd. S 2 Mio. von einer (privatrechtlich organisierten) schweizerischen Pensionskasse…
…lebende Geschäftsführer österreichischer GmbHs von den österreichischen Kapitalgesellschaften Pensionen bzw. Pensionsabfindungen erhalten. Unter den gegebenen Umständen kann daher in "outbound-Fällen", sonach in Fällen, in denen in Deutschland ansässigen Geschäftsführern österreichischer GmbHs Pensionen (Pensionsabfindungen) zufließen, nur dann aus dem DBA eine abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung…
…sie einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist). Sollte dies der Fall sein und sollte weiters in der Schweiz keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an dieser Art der Pensionsvorsorge bestanden haben, dann wäre die Pensionsabfindung nur mit 25% ihres Betrages in Österreich steuerpflichtig (§ 25 Abs. 1 Z…
…soweit sie auf außerhalb Österreichs geleistete Arbeitszeiten entfallen nach Artikel 12 DBA-UdSSR der Besteuerung in Russland und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch für den Fall einer Pensionsabfindung. Allerdings wird bei Bestand eines Doppelwohnsitzes sehr sorgfältig zu prüfen sein…
Bezüge, die ein Arbeitgeber bei Inanspruchnahme einer Altersteilzeitregelung in der dreijährigen Ruhephase zur Auszahlung bringt, zählen weder zu den "Ruhegehältern" noch zu den "Anderen Einkünften" im Sinn des DBA-Deutschland, sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS…
…Slowakei anzuwendenden DBA (DBA-CSSR) zur Steuerfreistellung in Österreich; und zwar auch dann, wenn die Slowakei diese Pensionsabfindung nach ihrem inländischen Recht nicht besteuert; denn das DBA enthält diesbezüglich keine "subject-to-tax-Klausel", die die Steuerfreistellung in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat…
Tritt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens in den Ruhestand und werden ihm hierbei seine gegenüber dem Arbeitgeber erwachsenen Pensionsansprüche seitens seines Arbeitgebers durch eine Einmalzahlung abgefunden, dann zählt diese Pensionsabfindung zu den nach § 25 EStG steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Hat der Dienstnehmer zum Zeitpunkt…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland…
Nach Artikel 18 des DBA-Deutschland-2000 unterliegen in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Dazu führt das am 25. September 2000 paraphierte - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000…
Verlegt ein Angestellter eines deutschen Großunternehmens nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so treten für die ihm in der Folge aus Deutschland zufließenden Pensionsleistungen folgende rechtliche Gegebenheiten ein: Die rund 2.500 Euro betragende deutsche Sozialversicherungsrente der deutschen Bundesanstalt für…