Mit der bargeldlosen Treibstoffversorgung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch ein deutsches Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer…
Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft…
Unter EAS 127 wurde folgende Auffassung vertreten : Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland…