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EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 3368Entsendung von Leiharbeitskräften zur Arbeitsausübung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0691-VI/8/201519.11.2015

Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…

EAS 3172Dienstnehmerentsendung nach Deutschland mit vereinbarter Homeofficetätigkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1773-IV/4/201010.08.2010

Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…

EAS 867Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9622.04.1996

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner…

EAS 2613Österreichischer Dienstnehmer eines deutschen Arbeitgebers mit Teiltätigkeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200506.05.2005

Hat ein deutsches Softwareunternehmen einen in Österreich ansässigen EDV-Techniker als Softwareberater im Angestelltenverhältnis aufgenommen und übt der Techniker seine Tätigkeit sowohl in Deutschland als auch in Österreich aus, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Einkünften Deutschland zu; dieser Teil…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…

EAS 2190Deutsche Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 819/1-IV/4/0216.12.2002

Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…

EAS 1111Internationale Konzernarbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/9721.07.1997

Wird die Mitarbeiterin einer österreichischen Gesellschaft zunächst für maximal 1 Jahr nach Deutschland zu einer Konzerngesellschaft entsandt, wobei diese Entsendung als Arbeitskräftegestellung gewertet wird, und wird sodann bereits nach 5 Monaten umdisponiert und ihre Entsendung für maximal 2 Jahre zu einer französischen Konzerngesellschaft angeordnet, dann…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…

EAS 184Grenzgängereigenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 1185/7/1-IV/4/9227.10.1992

  Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…

EAS 1864Personalgestellung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 465/71-IV/4/0115.06.2001

Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…

EAS 324Teilzeitbeschäftigte schweizerische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2917/2-IV/4/9327.10.1993

  Bezüge, die ein in Grenznähe befindliches österreichisches Unternehmen an einen in der Schweiz in Grenznähe wohnhaften leitenden Angestellten bezahlt, der arbeitstäglich von seinem österreichischen Arbeitsort zu seinem schweizerischen Wohnsitz zurückkehrt (Grenzgänger), dürfen gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nur einer Lohnsteuer…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…

EAS 3277Grenzüberschreitendes Telearbeitsverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0131-IV/4/201214.05.2012

Übersiedelt die Dienstnehmerin einer österreichischen GmbH aus privaten Gründen nach Deutschland und bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…

EAS 3120Personalentsendung in den Betriebstättenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0115-IV/4/201015.01.2010

Hat eine deutsche GmbH, die auf Tiefbohrarbeiten spezialisiert ist, in Österreich unter Büroanmietung eine Zweigniederlassung errichtet, deren Aufgabe in der Akquisition von Bohraufträgen besteht, zu deren Funktionsbild aber nicht die Auftragsausführung zählt, weil die Bohraufträge ausschließlich vom deutschen Stammhaus mit unter seiner Leitung stehenden Fachkräften…

EAS 3337Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0616-VI/8/201324.09.2013

  Wird ein Dienstnehmer einer deutschen Kapitalgesellschaft unter Aufrechterhaltung seiner Ansässigkeit in Deutschland zum interimistischen Leiter der österreichischen Zweigniederlassung bestellt, wobei die mit seiner neuen Aufgabe verbundene Arbeit an etwa 3-4 Tagen pro Woche in Österreich und an 1-2 Tagen in Deutschland ausgeübt…

EAS 3455Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland im Falle einer Entsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.576.44701.10.2025

Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…