…Deutschland nicht zu einer "Doppelnichtbesteuerung", da Deutschland hinsichtlich der unter Artikel 17 des Abkommens fallenden Einkünfte nicht das Steuerfreistellungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren anwendet und daher die österreichischen Einkünfte der Stuntmen der Besteuerung unterzieht. 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern…