…Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 10 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem…
…Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem…
…für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den…
…durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GesmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an in…
…bei der ausländischen Konzerngesellschaft für die Ermittlung des nach österreichischem Recht zustehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruches einzurechnen sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden. Das BM für Finanzen ist für die Auslegung dieser Rechtsvorschriften nicht zuständig. Die Abfertigung fällt unter Artikel 15 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
…Hoheitsbereich, sondern im erwerbswirtschaftlichen Bereich (hier: Bahndienstleistungen) betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand…
…besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein. Dies kann nur so verstanden werden, daß die Erwerbsklausel des Artikels 19 Abs. 4, also jene Klausel, die das…
…inländische Einkommensteuerpflicht wahrzunehmen sein; sollte hingegen der Nachweis erbracht wird, dass Deutschland auf Grund des Abkommens die Besteuerung der Abfindungszahlung tatsächlich vornimmt, könnte sich Österreich dieser deutschen Abkommensauslegung aus den eingangs erwähnten Gründen anschließen (siehe die ähnliche Problematik in EAS 1531). 29. Mai 2000 Für…
…mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…11 DBA-2000 zu bewirken. Für die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Passiveinkünften gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der gesamten Dauer des Anwachsens der Zinsansprüche gegeben, sodass die Zinskomponente jedenfalls der österreichischen Besteuerung unterliegt. 20…
Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…
Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…
…dann würden diese Zinsen gemäß Artikel 11 Abs. 4 Z. 4 des österreichisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens von der Kapitalertragsteuer freizustellen sein, vorausgesetzt dass die Kapitalanlage nicht durch auf Übringer lautende Papiere verbrieft ist. Diese Steuerfreistellung steht auch dann zu, wenn die betreffenden Zinsen in Belgien deshalb…
…Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird, daß Deutschland auf Grund einer anderslautenden Anwendung des Abkommens eine Besteuerung der Gehaltsfortzahlungen tatsächlich vornimmt, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben. 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Besteuerung, wenn der Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet 183 Tage pro Jahr nicht überschreitet. Solange daher der Arbeitsüberlassungsvertrag mit seinen Auswirkungen im Bereich des Körperschafts- und Umsatzsteuerrechtes von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt wird (hiezu besteht gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens dann die Verpflichtung, wenn…
Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…
…jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich aufhält. Kommunalsteuerpflicht ist hingegen für den Gesamtbezug gegeben, da mangels Auslandsbetriebstätten des österreichischen Arbeitgebers die Dienstnehmerzuordnung zur Inlandsbetriebstätte des Arbeitgebers erfolgen muß (Z. 5.2.2 AOFV Nr. 298/1994). In…
…Der Umstand, dass diese Verlagerung des Lebensmittelpunktes in diese Wohnung nicht zum Anlass genommen worden ist, die bisherige polizeiliche Zweitwohnsitzmeldung entsprechend zu berichtigen, kann nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen. Es ist wohl richtig, dass im Ergebnisprotokoll über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 29.1.1999…