RIS AI
3 Treffer1110 msnur geltende Fassungen
EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für die Umsetzung einer Verständigungslösung wäre. 12. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 1467Rückerstattungsfristen im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 572/1-IV/4/9931.05.1999

Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…