RIS AI
5 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EAS 674Einjährige spanische Letras del Tesoro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/9-IV/4/9501.08.1995

…Grund dieser Erlassregelung wird einem vor diesem Stichtag als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt und zwar selbst dann, wenn die Fälligkeit des Papiers nach diesem Stichtag eintritt. Vorsorglich wird auf…

EAS 3388Grenzüberschreitende Verschmelzung nach Liechtenstein iZm einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0334-IV/8/201720.07.2017

… vgl. auch EAS 432). Wird mit Verschmelzungsbeschluss vom 1.10.2017 zum Stichtag 30.6.2017 verschmolzen, so geht aus steuerlicher Sicht das Vermögen der übertragenden Körperschaft mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags an die übernehmende Körperschaft über und die persönliche Zurechnung des Vermögens erfolgt an die…

EAS 1892Vergleichbarkeit einer "International Business Company" auf den British Virgin Islands mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0110.08.2001

…2 UmgrStG ist erfüllt, weil es kein Besteuerungsrecht Österreichs am Wertzuwachs der IBC-Anteile bis zum Stichtag der Einbringung in die österreichische Holdinggesellschaft gab. Und zwar weder nach innerstaatlichem Recht noch nach dem Abkommen mit Argentinien: die IBC-Anteile waren nicht in Österreich belegen und…

EAS 1198Beteiligung an einer australischen Kapitalgesellschaft als unechter stiller Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/9711.01.1998

…ist. Der Gewinnermittlungszeitraum für die australische Mitunternehmerschaft muss daher auch dann das Kalenderjahr sein, wenn die Abschlüsse der australischen Kapitalgesellschaft zu vom Kalenderjahr abweichenden Stichtagen erstellt werden. Zu der Frage, ob die australischen Gewinne auf Grund des DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind…

EAS 3345KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0748-VI/8/201421.11.2014

Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…