…in Österreich ein. Die Lieferung eines Grundstückes mit Gebäude (Appartement) ist - wäre sie in Österreich erfolgt - gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfrei. Gemäß § 12 Abs. 3 Z 3 UStG 1994 ist der Vorsteuerabzug für Lieferungen ausgeschlossen, soweit er mit Umsätzen…
…den Nachfolgestaaten der UdSSR (GUS- bzw. NUS-Staaten). Im Verhältnis zu Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich der umsatzsteuerliche "Abnehmer" ist), stets der österreichischen Umsatzsteuerpflicht unterliegen. 3…
…wenn bereits nach den Regeln des § 7 UStG eine Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch genommen werden kann (dies trifft auf entgeltliche Lieferungen an Abnehmer in den genannten Staaten zu). Der auf § 48 BAO gestützte Umsatzsteuerentlastungsantrag muss die davon betroffenen Hilfsgüter nach Art und Menge und…
…787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der Abnehmer der Hilfslieferung eine…
…auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in die Bemessungsgrundlage für die deutsche EUSt eingeht, von der österreichischen Umsatzsteuer freizustellen…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
…unterbleiben. Sind die umsatzsteuerlichen "Abnehmer" der Vortragsleistungen vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, können die Vorträge nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als steuerfrei behandelt werden. Sonst besteht für die ausländischen Vortragenden die Verpflichtung, Umsatzsteuer zu entrichten, wenn sie mit ihren Inlandsumsätzen die S 40.000,00…
…EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer an Unternehmer des Kleinwalsertales stellen daher innergemeinschaftliche Lieferungen dar, die nach den Regeln des UStG 1994 (samt Anhang zu § 29 Abs. 8) der österreichischen Erwerbsumsatzbesteuerung zu unterziehen sind. Ein österreichisch…
Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…
…des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit. b des Amtssitzabkommens mit der IAEO, BGBl. Nr. 82…
…Gewinnausschüttung der niederländischen an die luxemburgische Gesellschaft herrührenden Ansprüche als derartiger Veräußerungsvorgang zu werten sein. Ein nach der zitierten DBA-Bestimmung in Österreich steuerfreier Vorgang würde aber auch dann vorliegen, wenn die Beteiligung nach Liquidation der niederländischen Gesellschaft als Teil des Liquidationserlöses auf die luxemburgische…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…
…vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei wären. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien.…
Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft ihre 10% übersteigende Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings setzt dies voraus, dass die schweizerische Gesellschaft nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Geschäftsleitung in der…
Veräußert ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger einen Teil seiner Beteiligung an einer italienischen GmbH, so muss dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Italien von der Besteuerung freigestellt werden; das Besteuerungsrecht wird nach dieser Abkommensbestimmung Österreich zugeteilt. Ob Österreich dieses…
Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III…
Veräußert ein seit 25 Jahren in der Türkei ansässiger deutscher Staatsbürger 70% seiner im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer österreichischen Organträgergesellschaft (GesmbH), so ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann…