…Abs. 1 BAO in Verbindung mit Artikel 26 DBA-CSSR die erforderliche Sachverhaltsaufklärung auf dem internationalen Amtshilfeweg erforderlich. Dieses Erfordernis, von Amts wegen alle für die Ermittlung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse nötigen Ermittlungen (einschließlich der Inanspruchnahme des internationalen Amtshilfeverkehrs) anzustellen, kann nicht dadurch erlöschen…
Errichtet eine französische Gesellschaft für ihre Ostgeschäfte in Österreich ein Liaison Office mit 6 Mitarbeitern, so wird hiedurch sowohl nach den Bestimmungen des § 29 BAO als auch nach den Vorschriften des Artikels 7 DBA-Frankreich eine inländische Betriebstätte durch das französische Unternehmen begründet. Es…
…USA erforderlich, um herauszufinden, ob die Dienstleistungen durch die US Gesellschaft erbracht wurden und ob die hiefür in Rechnung gestellten Vergütungen in den USA steuerlich erfasst worden sind. Die Firmendrohung, dass weitere amtliche Erhebungen zu einer Unternehmensverlagerung in ein "günstigeres" EU-Land führen könnten, stellt…
…von Eduard Chambost, erschienen im Verlag Sand, Paris 1993, auch die Bermuda-Islands) und ergeben sich zusätzlich für die österreichische Steuerverwaltung eindeutige Hinweise, dass durch die Kostendurchleitung durch Österreich eine Umgehung deutscher Steuern angestrebt wird, so kann dies nach den Erfordernissen des Abs. 2 des…
…des nach österreichischem Steuerrecht steuerpflichtigen Gewinnes in Belgien besteuert wurde; denn dies entspricht im Ergebnis nur einer etwa 1,2%igen Besteuerung und ist damit weit von der für die Anwendung des österreichischen Schachtelprivileges erforderlichen 15%-Grenze entfernt. 26. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…alle im gegebenen Zusammenhang wichtigen Umstände vorzunehmen. Hiezu gehört z.B.: die Feststellung, welche Funktionen in der inländischen Repräsentanz wahrgenommen werden und ob Anhaltspunkte für die Vermutung vorliegen, dass es sich hierbei um eine inländische "Betriebstätte" im Sinn von Art. 5 DBA-Großbritannien handelt. Besteht…
…die ausdrückt, dass auch ein Zusammentreffen von nicht betriebstättenbegründenden Tätigkeiten (hier: Informationsbeschaffung und Informationserteilung) keine Betriebstättenqualifikation der solche Tätigkeiten erbringenden Einrichtung zur Folge hat, bloß klarstellende Natur zu. Das Nichtvorliegen einer DBA-Betriebstätte hat indessen keine Rückwirkung auf die Beurteilung des Informationsbüros nach innerstaatlichem Recht…
…ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses; denn im letztgenannten Fall wäre die Kontrolle der Mitarbeitertätigkeiten durch das Fulfilmenthaus und nicht durch die schweizerische S.A. zu erwarten gewesen. Für den Bestand einer inländischen Betriebstätte spricht auch der Umstand, dass…
…steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen (EAS 1016). Tritt ein solches Koordinationszentrum als konzerninterne Finanzierungsgesellschaft auf und werden die nach Belgien abgelagerten Finanzierungserträge dort laut dem "Income Statement" der Finanzierungstochtergesellschaft bloß mit 0,1% ihres "profits" besteuert, liegt sonach die belgische Körperschaftsteuervorbelastung der Finanzierungserträge unter 15…
Im Rahmen des ministeriellen Auskunftsdienstes kann keine rechtliche Absicherung für komplexe und offenkundig nur der Vermeidung österreichischer Steuern dienende Gestaltungskonstruktionen gewährt werden. Wohl ist es so, dass ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer gewerblich tätigen deutschen KG mit den deutschen Betriebstätteneinkünften von der inländischen Besteuerung…
…dieses Sachverhaltsbild auch dafür spricht, dass die liechtensteinische AG den Ort ihrer Geschäftsleitung in Österreich (im Ansässigkeitsstaat des Dr. X) besitzt und dass daher die liechtensteinische AG in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dies allein rechtfertigt aber noch nicht die weitere Annahme, dass daher die Einkünfte…
…wird u.a. die Frage sein, ob das österreichische Unternehmen und die zypriotische Gesellschaft nahe stehende Unternehmen sind. Hiebei wird das Naheverhältnis in dem weiten Sinn des Artikel 9 des DBA-Zypern maßgebend sein (es ist darnach keine kapitalmäßige Verflechtung der beiden Gesellschaften nötig; auch…
…beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen (zB weil die Kapitalgesellschaft in einem Steueroasengebiet angesiedelt ist und…
…Luftfahrtgesellschaften dar, sodass die in den österreichischen Betriebstätten erzielten Gewinne steuerlich weiterhin unmittelbar den Luftfahrtgesellschaften zuzurechnen sind. Mit dieser Funktionsausgliederung wird daher die Weiteranwendung der genannten Bestimmungen aus den Abkommen mit der Schweiz und mit Belgien nicht beeinträchtigt; eine andere Situation wäre indessen gegeben, wenn…
…Verfügung stellt, dann hat die die Erhebungen führende Abgabenbehörde zu entscheiden, ob neben dem Auftrag zur Nennung der Provisionsempfänger in der Folge auch ein Auftrag zur Benennung der wahren Gläubiger der Darlehensbeträge und der Empfänger der Zinsenbeträge gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die…
…Stützpunkt für die Bestellvertreter genutzt werden. Abgesehen davon würde auch der Einsatz von Bestellvertretern allein (also ohne Nutzung von Räumlichkeiten) zur Begründung einer inländischen DBA-Betriebstätte und damit zu einer Steuerpflicht der schweizerischen Gesellschaft führen (bezüglich des Begriffes des Bestellvertreters siehe z.B. EAS 1560). …
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…22 Z. 1 lit. b EStG fällt (siehe ESt-RL 5266) und innerstaatlich der zweiten Einkunftsart zuzuordnen ist, findet daher Artikel 14 DBA-Liechtenstein Anwendung. Übt daher ein in Österreich ansässiger Unternehmensberater seine Beratungstätigkeit in seinem in Liechtenstein gelegenen Büro (= "feste Einrichtung") aus, dann…
…deren Hauptaufgabe im zentralen Einkauf und in der Lagerhaltung für einen multinationalen Konzern besteht, dann ist damit zu rechnen, dass ein in Deutschland eröffnetes Zentrallager von der deutschen Steuerverwaltung als Betriebstätte gewertet wird. Wohl zählt die Lagerhaltung und der Einkauf für ein Unternehmen zu den…
Erhält eine österreichische Vertriebs-GmbH eines multinationalen Konzerns von einer britischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der…