…nicht unter das österreichisch-rumänische Doppelbesteuerungsabkommen. Sollte daher ein Fall einer solchen Einkommensersatzbesteuerung in Rumänien vorliegen, dann vermag auch der Umstand, dass eine solche Steuer nur von lokalen Gebietskörperschaften erhoben wird, nicht die Unanwendbarkeit des Abkommens zu bewirken (siehe Art. 2 Abs. 1 DBA-Rumänien)…
…Die Abkommen wurden im Interpretationsweg stets so verstanden, dass immer dann, wenn Österreich durch eine Zuteilungsregel die Verpflichtung auferlegt war, die Erträge von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen (z.B. im Fall von inländischen Repräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes eines ausländischen Unternehmens ohne DBA…
…41% in der vom Gewerbeertrag bescheidmäßig vorgeschriebenen Gewerbesteuer enthalten war, auch nach ihrer strukturellen Neuordnung noch um eine "Steuer gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art" handelt, sodass sie durch die dem Art. 2 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Anpassungsklauseln unter den sachlichen Anwendungsbereich der DBA…
…dass immer dann, wenn Österreich durch eine Zuteilungsregel die Verpflichtung auferlegt war, die Erträge von der Gewerbeertragsbesteuerung freizustellen (zB im Fall von inländischen Repräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes eines ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft), dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene…
Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung…
…einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellung besteht seitens des BM für Finanzen auch in Bezug auf die Einbringung deutscher Betriebe (bzw. Anteile an deutschen Personengesellschaften) durch in Österreich ansässige Personen in deutsche Gebietskörperschaften, soweit dies der Herbeiführung von Gegenrecht dient. Die Anwendung von § 48 BAO…
…führt das deutsche Bundesamt für Finanzen, D-53221 Bonn 3, Friedhofstraße 1, Tel. +/228/6041 durch; von diesem Amt können auch die erforderlichen Erstattungsvordrucke angefordert werden. Der Umstand, dass die österreichische Gemeinde mit dem Aktienertrag nicht der Besteuerung unterliegt, ist der Stellung des Rückerstattungsantrages nicht…
…BGBl. Nr. 474/2002, eine Anrechenbarkeit für "Steuern vom Einkommen" lokaler Gebietskörperschaften vor. Als "Steuer vom Einkommen" können indessen nur Abgaben angesehen werden, die den wesentlichen systemischen Merkmalen der österreichischen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen. Aus den vom Ohio Department of Taxation veröffentlichten Informationsblättern [http://www…
…Andererseits ist wohl zutreffend, dass die der Kommunalbesteuerung unterliegenden Beträge in Österreich einkommensteuerfrei sind. Denn bei einem in den Niederlanden ansässigen Steuerpflichtigen sind Ruhegenüsse, auch wenn sie durch Einmalzahlung abgefunden werden, gemäß Art. 19 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach…
…Rz 590 wird für den Steuerbelastungsvergleich ein gleicher "Steuertypus" verlangt und es werden "Objektsteuern" als nicht geeignete Vergleichssteuer bezeichnet. Es ist einzuräumen, dass durch § 3 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung sowohl die Grundsteuer als auch die Gewerbesteuer ausdrücklich dem Typus einer Realsteuer (Objektsteuer) zugeordnet werden,…
Veranstaltet ein ausländischer Zirkus in einer österreichischen Gemeinde ein sechswöchiges Gastspiel, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO in Österreich begründet (siehe EAS 750). Damit fällt bereits nach § 1 Kommunalsteuergesetz 1993 in Österreich keine Kommunalsteuer an, sodass auf die Frage der…
Verlegt eine Österreicherin unter Aufrechterhaltung ihrer österreichischen Wohnung den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Griechenland (Kreta), wobei in Kreta ein Olivenhain erworben wird und die dort selbstgewonnenen Produkte (Öl, Wildkräuter, Kräuteröl, Kräutersalz, Kräuterkissen, kretische leicht alkoholische Hausmittel) auf österreichischen Märkten selbst vertrieben werden, dann sind…
…aber auch nicht ausgeschlossen, dass dann, wenn sich herausstellt, dass sich der Begriff des "Betriebes gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" durch Gesetz oder Rechtsprechung gewandelt hat, dies auch abkommensrechtlich entsprechende Folgewirkungen nach sich zieht. Denn gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ist…
…Durch die ab 2006 wirksam gewordene Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf jeden ausländischen Gewerbetreibenden "bei dem im Inland unbewegliches Vermögen vorliegt" unterliegen die betreffenden Einkünfte der inländischen Besteuerung. Denn im Zeitraum der Gewinnerzielung (Leistungserbringung durch Einräumung der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
…f des DBA-USA Betriebstätteneigenschaft zukommt, so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden…
Hält ein deutscher Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs…
Verfügt ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art…