Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
Unterlässt ein österreichisches Institut für Erwachsenenbildung unter Berufung auf die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 hinsichtlich der an ausländische Vortragende gezahlten Honorare, dann trifft das Institut die Verpflichtung, darzulegen dass die Abkommensvoraussetzungen für diese Steuerfreistellung erfüllt sind (erhöhte Mitwirkungspflicht…
In EAS 440 wurde ausgeführt, dass im Fall einer DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern auf die KESt ein amtlicher Ansässigkeitsnachweis in Österreich vorliegen muss; denn bei Steuerausländern, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, kann keine Anrechnung ausländischer Steuern…
Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
Unterhält ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Zweitwohnung, so bewirkt diese, dass er der "unbeschränkten Steuerpflicht" in Österreich unterliegt, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur hinsichtlich bestimmter inländischer Einkünfte geltend gemacht werden kann; dazu zählen z…
Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…
Verlegt ein Ehepaar, das gleichteilig als Gesellschafter einer britischen Personenhandelsgesellschaft ("general partnership") in Großbritannien ein Handelsgewerbe betreibt, ab März 2002 für 1 Jahr seinen Wohnsitz nach Österreich, dann tritt für die beiden Gesellschafter in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der britischen Gesellschaftsgewinne ein, wobei für die…
Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
Hat eine österreichische Hotelmanagementgesellschaft die Lohnsteuer für ihre in einem Prager Hotel eingesetzten Dienstnehmer einbehalten und abgeführt und kommt nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Wird von einem schweizerischen Tourneetheater der Antrag auf Antragsveranlagung gemäß § 102 EStG gestellt, so bestehen auf österreichischer Seite keine Bedenken, wenn aus Vereinfachungs- und Ersparnisgründen der hiefür erforderliche Schriftverkehr auf dem Postweg unmittelbar mit dem schweizerischen Steuerpflichtigen geführt wird und der Auftrag zur Namhaftmachung eines…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Hat ein österreichisches Unternehmen die Entgelte an einen in der Schweiz ansässigen Konsulenten der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG unterzogen (die Vornahme dieses Steuerabzuges stellt für sich alleine betrachtet keinen Verstoß gegen das österreichisch-schweizerische DBA dar), dann ist der schweizerische Konsulent berechtigt, unter Beilage einer…
Die offenbar von einem deutschen Finanzamt vertretene Auffassung, dass eine deutsche Grenzgängerin, die nach § 70 EStG lohnsteuerabzugspflichtige Einkünfte von einem inländischen Landeskrankenhaus bezieht und außerdem für Vortragstätigkeiten bei einer Wiener GmbH nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer…
Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen…
Bezieht ein österreichischer Abgabepflichtiger, der wegen Unterschreitung der Veranlagungsgrenzen gemäß § 42 Abs. 1 Z. 3 EStG nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, Zinsen aus Argentinien-Anleihen, die zwar gemäß dem DBA-Argentinien von der österreichischen Einkommensbesteuerung befreit sind, von denen aber die österreichische depotführende Bank gemäß…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
Übernimmt eine Österreicherin, die nach ihrer Scheidung ihren Hauptwohnsitz nach Italien verlegt hat, einen Lehrauftrag vom WIFI-Salzburg, ohne hierbei Dienstnehmerin des WIFI zu werden und ohne im Inland eine "Betriebstätte" zu begründen (Betriebstätte wäre zB ein zur Verfügung gestellter eigener Arbeitsraum), dann unterliegen die…