…dass die minderjährigen Kinder des Abgabepflichtigen nicht gegen den Willen ihres Vaters diesen Ferienwohnsitz benützen dürfen, kann nicht so verstanden werden, dass hiedurch das Tatbestandselement des "Innehabens" der Wohnung nicht erfüllt wäre. Es ist geradezu selbstverständlich, dass in einer Familie die minderjährigen Kinder den Haushalt…
…japanischen Gesellschaft als "Bauausführung" zählt, wäre es nicht gerechtfertigt, diese Bauausführung in zwei Teilbereiche (Bauplanung und Bauüberwachung) zu trennen und gesonderte Fristenberechnungen anzustellen. Es ist wohl richtig, dass erst durch eine Änderung des OECD-Kommentars im Update 2003 Bauplanung und Bauüberwachung als Teilnahme an der…
…kann auch die Wohnung eines in Österreich lebenden Vorstandsmitgliedes der japanischen Gesellschaft sein, wenn darin unternehmesspezifische Tätigkeiten (z.B. Betreuung japanischer Kunden bei ihren Österreich-Aufenthalten und der europäischen Produzenten aus Anlass ihrer Japan-Reisen, Anfertigung von Übersetzungen, Leitungsaktivitäten für die japanische Gesellschaft wie Finanz-…
Die "183-Tage-Klausel" des DBA-Japan entspricht noch der Fassung des OECD-Musterabkommens vor 1992. Maßgebend ist danach die Entsendungsdauer pro Kalenderjahr (vorausgesetzt, dass auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7…
…auf, während sie weiterhin als nicht beteiligter Managing Director eines in Japan ansässigen Unternehmens unselbständig tätig ist, stellt sich die Frage, ob Österreich ein Besteuerungsrecht an den Bezügen aus den beiden Dienstverhältnissen zusteht. Infolge der Begründung des Wohnsitzes in Österreich wird die Person unbeschränkt steuerpflichtig…