RIS AI
5 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
EAS 2874Ausländisches Ausrüstungssponsoring bei Inlandswettkämpfen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0970-IV/4/200729.08.2007

Erhält ein an einem inländischen Sportwettkampf teilnehmender ausländischer Sportler neben den abzugsbesteuerten Entgelten des inländischen Veranstalters (Auftrittsgage und Preisgeld) von einem im Drittausland ansässigen Sportartikelhersteller Sponsorzahlungen dafür, dass dessen Ausrüstungen bei den Wettkämpfen verwendet werden, dann zählen die auf den Inlandswettkampf entfallenden Sponsorgelder zu den…

EAS 968Deutsche Sponsorzahlungen an österreichische Sportlerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 28/2-IV/4/9611.11.1996

  Erhält eine österreichische GMBH von einem deutschen Sponsor Vergütungen dafür, dass sie vertraglich eine Sportlerin zu Werbeleistungen bei in- und ausländischen Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Auftritten verpflichtet, dann unterliegen diese Vergütungen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen GmbH der ausschließlichen…

EAS 1201Behandlung von Sponsorzahlungen an ausländische Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/34-IV/4/9613.05.1996

Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Unternehmen dessen Firmenlogo bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf Sichtbarkeit zu verwenden, dann unterliegt das dafür vom österreichischen Unternehmen gezahlte Entgelt gem…

EAS 882Behandlung von Sponsorzahlungen an ausländische Sportler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/34-IV/4/9613.05.1996

  Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Sportartikelhersteller dessen Sportartikel bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf die Sichtbarkeit des Firmenlogos zu verwenden (so genannte "Ausrüstungsvereinbarung"), dann unterliegt das…

EAS 2957Deutsche Werbeeinnahmen eines österreichischen gemeinnützigen Sportvereins
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0982-IV/4/200804.04.2008

Gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland sind Einkünfte, die aus einer von Sportlern in Deutschland ausgeübten Tätigkeit stammen, in Deutschland von der Besteuerung freizustellen, wenn der Aufenthalt in Deutschland "von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird". Diese Voraussetzung ist nicht nur dann erfüllt…