…aus dem Abkommen sich ergebende Besteuerungsrechte nur insoweit ausgeübt werden können, als sie auch im innerstaatlichen Recht Deckung finden; denn ein DBA kann gegenüber dem inländischen Recht nur eine Sperrwirkung, nicht aber eine Erweiterungswirkung entfalten. Die Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Schweiz vermag daher nicht die sich…
…kein Abkommen beeinträchtigt wird. Wird die Gesellschaft allerdings ab 1.1.2014 in Liechtenstein der regulären Ertragsbesteuerung unterzogen, fällt ab diesem Zeitpunkt die Sperrwirkung in Bezug auf die Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Sollte daher die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft ab diesem Zeitpunkt veräußert werden…
…AÖF Nr. 187/1990) ermittelt werden. Ein darüber hinausgehender Verlustausgleich ausländischer Betriebstättenverluste für Zwecke der Ermittlung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage bedürfte einer innerstaatlichen gesetzlichen Anordnung, die die diesbezügliche Sperrwirkung des Doppelbesteuerungsabkommens aufhebt. Solche Regelungen in das Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufzunehmen, entspricht nicht der internationalen Staatenpraxis beim Abschluss…
…ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15-prozentige Sperrwirkung des Abkommens für alle "Steuern vom Einkommen" mithin auch für den Solidaritätszuschlag gilt (Hinweis auf Art. 2 Abs. 3 lit. a…
…kroatische Personengesellschaft ein unmittelbarer Zinsenzufluss an die österreichischen Gesellschafter vor, der kraft unbeschränkter Steuerpflicht in Österreich steuerpflichtig ist. Erst auf der Ebene des Abkommensrechtes setzt eine Sperrwirkung ein, die Österreich zur Steuerfreistellung der Zinsen verpflichtet. Diese Verpflichtung kann sich aber nur auf die Zinseneinkünfte beziehen…