Beabsichtigt ein deutscher gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…
Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
Hat ein österreichischer gemeinnütziger Verein von einem deutschen Unternehmen Sponsorgelder erhalten, die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Erhält eine in Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Zuwendungen inländischer Privatstiftungen an im Ausland ansässige Begünstigte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das in den entscheidungsrelevanten Belangen dem OECD-Musterabkommen entspricht. Dies ist beispielsweise im Verhältnis zu Deutschland, Schweiz, Frankreich und Belgien der…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
Tätigt eine österreichische Privatstiftung verteilt auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der…
Bringt eine in Österreich ansässige Steuerpflichtige ihren Mietwohnbesitz in eine inländische Privatstiftung ein, wobei die Stiftungsbegünstigten ihre in den USA ansässigen Söhne sind, dann sind die in die USA fließenden Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-USA in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Dies…
Erhält eine in Liechtenstein ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger…
Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
Ist eine deutsche Staatbürgerin mit Wohnsitzen in Österreich und Monaco vor dem Jahr 2001 in Österreich verstorben und hat sie testamentarisch ihren Liegenschaftsbesitz in Monaco und Österreich sowie ihr gesamtes in- und ausländisches Kapitalvermögen einer deutschen gemeinnützigen Stiftung vermacht, dann unterliegt der gesamte Erbanfall der…
Zuwendungen, die von einer österreichischen Privatstiftung gewährt werden, unterliegen der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer; und zwar auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Steuerpflicht tritt auch ungeachtet des Umstandes ein, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zuwendungen handelt; auch ist der…
Werden von einer österreichischen Privatstiftung Zuwendungen an in Ungarn ansässige Begünstigte getätigt, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 20 DBA-Ungarn ausschließlich Ungarn zu. Bei Vorliegen einer ungarischen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher nach den Grundsätzen des Erlasses vom 20.12.1985, AÖF Nr. 31/1986…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…