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EAS 2864Abspaltung in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0675-IV/4/200717.07.2007

…als im Fall der genannten EAS - das österreichische Umgründungssteuerrecht zur Anwendung gelangt und dieses einer Aufwertung entgegensteht. Um die Rückwirkungsfiktion zu sichern wird eine rechtzeitige Meldung der Umgründung innerhalb von neun Monaten nach dem Spaltungsstichtag bei dem für die österreichischen Gesellschafter zuständigen Finanzamt erforderlich sein…

EAS 2677Verkauf von Auslandsbeteiligungen nach einer Auslandsspaltung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0015-IV/4/200616.01.2006

Wird eine ungarische Kapitalgesellschaft, die seit mehr als einem Jahr zu 60% einem Österreicher und zu 40% einem Ungarn gehört, nach dem ungarischen Umgründungsrecht, das mit dem österreichischen Spaltungsgesetz vergleichbare Vorschriften enthält, in zwei Kapitalgesellschaften aufgespalten, wobei die eine Kapitalgesellschaft das Liegenschaftsmanagement und die andere…

EAS 3345KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0748-VI/8/201421.11.2014

Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…

EAS 707KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/22-IV/4/9501.09.1995

  According to the Austrian Double Taxation Conventions it is the "beneficial owner" of dividends who is entitled to claim relief from Austrian source taxation. If shares bought "cum-dividend" should have been transferred to the purchaser on 8th May, 1995, the ex-date being…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist (EStR 2000 Rz 104). Bei Kapitaleinkünften ist daher entscheidend, wer zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist, wobei dies in erster Linie derjenige ist, der die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…

EAS 2195Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/0207.01.2003

Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…