… die "Hotel-2 A.S." wird hierdurch zu 100% von der "Beteiligungs A.S." gehalten und die beiden österreichischen Gesellschafter erlangen damit neben ihren Anteilen an der "Hotel-1 A.S." unmittelbare Hälfteanteile an der "Beteiligungs-A.S.". Angesichts der sich aus dem Umgründungssteuergesetz ergebenden…
…Vorgang nach österreichischem Recht jedoch begünstigt, dann führt die Spaltung zur handels- und steuerrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und es würden dann die spaltungsgeborenen Anteile in die Behaltefristen der §§ 30 und 31 EStG der bisherigen Anteile an der spaltenden ungarischen Gesellschaft eintreten. Veräußert daher der österreichische Gesellschafter in…
…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
… Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
…Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland für alle Gesellschafter gleichermaßen ausgeschlossen: für wesentlich Beteiligte durch die hiefür eigens vorgesehene Zuteilungsregel des Artikels 7 und für die übrigen Gesellschafter durch die allgemeine Grundzuteilungsregel des Artikels 13 Abs…
…einer Nachversteuerung führen, die aber bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes auf österreichischer Seite ohne Relevanz bleibt. Die Nachversteuerung im Veräußerungsjahr in Deutschland und die gleichzeitige Besteuerung in Österreich mag von den Betroffenen als eine Form der Doppelbesteuerung empfunden werden, sie ist es aber nicht; denn…
…unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der…
…Technisch wurde dieses Ergebnis durch Zuweisung des ausschließlichen Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft herbeigeführt. Hat daher eine französische Muttergesellschaft A die Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft im Jahr 1 um 100 erworben und wird sie im Jahr 5 auf die französische Gesellschaft B verschmolzen…
Ist eine österreichische Privatstiftung Alleingesellschafterin einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des - vor der Unterzeichnung stehenden - Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als "Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBA…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer deutschen KG seinen 40%igen Gesellschaftsanteil, dann löst dies österreichische Steuerpflicht aus, wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter…
…Abs. 1 Z 3 dritter TS UmgrStG angesetzt werden und unterliegt im Falle einer späteren Veräußerung der Mitunternehmeranteile der ermäßigten Besteuerung von 25%. Der geplante Umwandlungsvorgang löst sonach keine steuerliche Aufdeckung des im GmbH-Anteil bis zur Umwandlung angesammelten Wertzuwachses aus. Bundesministerium für Finanzen, 4…
…Gesellschaftern gemäß Art. 13 DBA iVm dem Methodenartikel des Art. 22 DBA Österreich-Ungarn Steuerfreistellung zu gewähren wäre, dann hätte Gleiches zugunsten der deutschen Personengesellschafter zu geschehen (zur Wirkung des Diskriminierungsverbots bei Personengesellschaften siehe auch EAS 2157 und 2579). Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2016
…des Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite nicht nur voraus, dass gemäß Art. III UmgrStG einbringungsfähiges Vermögen vorliegt, sondern auch, dass von der deutschen Steuerverwaltung der Weiterbestand einer Betriebstätte und die Aufrechterhaltung der Steuerhängigkeit der stillen Reserven bestätigt wird. Bundesministerium für Finanzen, 10. Juli 2008
…10.2017 zum Stichtag 30.6.2017 verschmolzen, so geht aus steuerlicher Sicht das Vermögen der übertragenden Körperschaft mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags an die übernehmende Körperschaft über und die persönliche Zurechnung des Vermögens erfolgt an die FL-GmbH. Aufgrund der Rückwirkungsfiktion gilt die Vermögensübertragung steuerlich…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
Bringt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft seinen Mitunternehmeranteil auf der Grundlage von Artikel III UmgrStG in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann ist dieser Vorgang von der deutschen Besteuerung gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland freizustellen. Der Umstand, dass…
…für die ihnen zuzurechnenden Zinsen eintritt - mit dem Kapitalertragsteuerabzug die Endbesteuerungswirkung auf österreichischer Seite verbunden. Allerdings wird vorsorglich auch auf EAS 705 und die in solchen Fällen für die deutschen Anleger sich aus Z 27a des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland möglicherweise ergebenden Konsequenzen hingewiesen. 24…
…Absicherung der österreichischen Besteuerungsansprüche hinausgehen kann. Sollte diese Auffassung auch von der Steuerverwaltung des jeweiligen Heimatstaates des Konzerns vertreten werden und daher für reziproke Fälle auch zugunsten Österreichs die Anwendung der Methode des "Steueraufschubs" für Betriebseinbringungen in Schwestergesellschaften zugesichert werden, so könnte in Fällen der…
…deutschen KG gemietet, deren zu je 50% beteiligte Kommanditisten die beiden in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen sind, und beschränkte sich die Funktion der deutschen Personengesellschaft auf die bloße Vermietung der Betriebsliegenschaft an die nahestehende deutsche Fabriks-GmbH, liegt nach österreichischem Steuerrecht keine betriebliche, sondern nur eine…
…GmbH (B-GMBH) beteiligt, wobei die B-GMBH Organtochter der 75% ihrer Anteile haltenden deutschen A-AG ist, und erhält die C-AG ihren Beteiligungsertrag nicht unmittelbar von der B-GMBH, sondern im Wege einer Ausgleichszahlung von der A-AG, so erscheint die Auffassung vertretbar…