…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994 wird eine Grenze von S 300.000,00 maßgebend sein, ab deren Überschreitung der gesamte Inlandsumsatz in die Steuerpflicht…
…die Ö-GmbH in Höhe von 91.000 Euro einer deutschen Kapitalertragsbesteuerung einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 14.400 Euro unterworfen (Nettoüberweisung sonach 76.600 Euro), tritt im Ergebnis ein internationaler Zurechnungskonflikt ein, wenn die österreichische Steuerverwaltung dies als eine steuerfreie Schachteldividende der Ö-GmbH…
…aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt iSd Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland vor. Infolgedessen ist Artikel 23 Absatz 3 DBA-Deutschland nicht anwendbar. Auf österreichischer Seite ist daher - trotz der unterbliebenen Besteuerung in Deutschland - die…
…in Deutschland als pauschale Berücksichtigung der steuerlich nicht abzugsfähigen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gewertet wird, während nach österreichischem Recht die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig gewesen wären und folglich die Vollbesteuerung der Sozialversicherungspension systemkonform rechtfertigt. Mit Problemen dieser Art hatte sich bereits EAS 3075 zu befassen. Auch in…
…auch die deutsche Gewerbesteuer in den Steuerbelastungsvergleich miteinbezogen werden kann. Nach KStR 2001 Rz 590 wird für den Steuerbelastungsvergleich ein gleicher "Steuertypus" verlangt und es werden "Objektsteuern" als nicht geeignete Vergleichssteuer bezeichnet. Es ist einzuräumen, dass durch § 3 Abs. 2 der deutschen Abgabenordnung sowohl die…
…vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten…
…ist in einem zweiten Schritt die auf dieses Einkommen entfallende Tarifeinkommensteuer zu berechnen (EStR 2000 Rz 7599) und nach EStR 2000 Rz 7600 der Durchschnittsteuersatz festzustellen. Ergibt sich dieser mit 33,28%, dann stellt dies die österreichische Steuerbelastung des unter DBA-Berücksichtigung in Österreich steuerpflichtigen…
…Fälligkeit der besonderen Vorauszahlung bereits in ihrer Auswirkung auf die Höhe der VZ-Schuld einwandfrei dokumentierbar feststehen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn auf österreichischer Seite nur 14% des Veräußerungserlöses die Bemessungsgrundlage für die mit 25% zu bemessende Vorauszahlung bilden und wenn nach kanadischem Recht der…
…41% in der vom Gewerbeertrag bescheidmäßig vorgeschriebenen Gewerbesteuer enthalten war, auch nach ihrer strukturellen Neuordnung noch um eine "Steuer gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art" handelt, sodass sie durch die dem Art. 2 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Anpassungsklauseln unter den sachlichen Anwendungsbereich der DBA…
…in Tschechien durch Anwendung eines Pauschalierungsverfahrens (1,3% des tschechischen Umsatzes) ein Gewinnanteil ermittelt wird, der etwa nur 34% des Gesamtgewinnes (vor Steuern und Investitionsbegünstigungen) beträgt, so ist das österreichische Unternehmen dessen ungeachtet berechtigt (und verpflichtet) aus der inländischen Besteuerungsgrundlage den nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" zu…
…selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte : | Betriebseinnahmen - D | 1,000.000 | KZ 440 | Betriebseinnahmen - Ö | 500.000 | | Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. |…
…Auslandsverlustverwertung in Höhe von 20.000 S [50.000 (inl. V+V) - 30.000 (inl. GW-Verlust) = 20.000] ein. Auch im Folgejahr 2000 sind die deutschen Betriebsverluste (rund 360.000 S) mit den inländischen Vermietungseinkünften (50.000 S) auszugleichen. Damit hat sich der…
…"Kann nicht nachgewiesen werden, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft ein echtes Risiko trägt oder eine wertvermehrende wirtschaftliche Funktion in der Kette ausübt, dann würde jedes Preiselement, von dem behauptet wird, es sei auf die Tätigkeit der zwischengeschalteten Gesellschaft zurückzuführen, einem anderen Unternehmen im multinationalen Konzern zuzuordnen…
…A. nicht in originär betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden, hat nicht automatisch zur Folge, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten des schweizerischen Unternehmens mehr bilden können. Der Umstand, dass…
…Einzelhändlern in eigener Verantwortung zur Entscheidung obliegt, ob die Gutscheine zum unverbindlichen Verkaufspreis oder mit Abschlag verkauft werden. Das Entgelt für die Gutscheine wird von den Einzelhändlern im eigenen Namen vom Kunden vereinnahmt. Die Gutscheine können nur für ein jeweils bestimmtes Fahrzeug eingelöst werden. Der…
…oder angeschafft und in der Folge an die Baustelle geliefert hat, zu berücksichtigen. Diese als Aufwand abzusetzenden Kosten werden nach dem ausdrücklichen und klaren Vertragswortlaut durch den "Fremdvergleichspreis" gebildet. Dies bedeutet, dass das österreichische anlagenerrichtende Unternehmen nicht zu Selbstkosten an die in Malaysien gelegene Baustelle…
…Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben. 25. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…des DBA Deutschland-Ungarn von der Besteuerung freigestellt werden, wird zu prüfen sein, ob sich aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 DBA Österreich-Deutschland das Erfordernis für eine Steuerfreistellung in Österreich ergibt. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich, die Besteuerung der inländischen Betriebstätte eines deutschen Unternehmens…
…oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG 1988 und des KStG 1988 die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische Steuerrecht entsprechend zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw…