…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der…
Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…
…Aktivitäten über die Landesgrenzen hinaus im Ausland erleidet, sollen nicht von jeglicher steuerlicher Berücksichtigung ausgeschlossen werden. Sollte die deutsche GmbH in der Zukunft Gewinne erzielen und die deutschen Verluste auch in Deutschland zu einer steuerlichen Verwertung führen, wird auf österreichischer Seite besonders sorgfältig zu untersuchen…
…dUmwStG den Vortrag eines Verlustes, den eine österreichische GmbH in ihrer deutschen Betriebstätte erlitten hat, nur deshalb, weil in jenen Jahren, in denen die deutsche Betriebstätte wieder Gewinne erzielt, die österreichische GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt worden ist, liegt kein Fall einer Nachversteuerungspflicht…
…auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge der in den Jahresabschlüssen der inländischen GmbH unverändert mit den Anschaffungskosten (Gegenwert von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die…
Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…
…M-GmbH von Deutschland erwartet. Das dem § 102 EStG 1988 zugrunde liegende Prinzip (Österreich übernimmt die Verlustverwertung von Auslandsunternehmen nur "subsidiär" gegenüber dem Ansässigkeitsstaat) kann nicht nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss auch für das Verlustvortragsjahr (zB 2003) gelten. Und zwar gegenüber…
…Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem…
…der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische…
…darnach wird die primäre Verlustverwertung von Deutschland erwartet, wobei § 102 EStG 1988 gegenüber EU- und EWR-Staaten im gegebenen Zusammenhang als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen verstanden wird. Artikel 24 DBA-Deutschland beseitigt seinem Wortlaut nach allfällige Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen…
…sehr wohl ein Wertzuwachs statt, nämlich vom abgeschriebenen Wert auf den Wert des Abschichtungsbetrages. Wurde daher von einer österreichischen GmbH mit einer deutschen GmbH & Co KG ein Vertrag über eine stille Beteiligung abgeschlossen und vertragsgemäß ein Betrag von 200 investiert, der jedoch in der Folge…
Hat eine in Österreich ansässige Abgabepflichtige von ihren in Deutschland ansässigen Eltern einen 20-prozentigen Anteil an einer deutschen Bau-GmbH im Schenkungsweg erhalten und wurde dieser Anteil in der Folge von der Geschenknehmerin veräußert, wobei laut erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne…
Wird eine österreichische GmbH verschmelzend auf ihre 100-prozentige deutsche Mutter-GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist…
…Die geplante Regelung wird bei inländischen Betriebstätten nicht darnach unterscheiden, welchem Rechtsträger die Betriebstättenergebnisse auf deutscher Seite zugerechnet werden. Falls daher die Inlandsbetriebstätten einer deutschen GmbH gehören, die Organgesellschaft von in Deutschland ansässigen natürlichen Personen ist, wird hiedurch die Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich ebensowenig beeinträchtigt werden…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
…deutschen GmbH-Gesellschafter genauso abzugsfähig wie für den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter. Gemäß Artikel 24 DBA-Deutschland darf die inländische Personengesellschafts-Betriebstätte des deutschen Gesellschafters nicht ungünstiger behandelt werden, als die Personengesellschaftsbetriebstätte eines österreichischen Unternehmens (des österreichischen GmbH-Gesellschafters). Und da die Verlustverwertung dem österreichischen GmbH…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…Freistellungsgebot des österreichisch-griechischen DBA zur Anwendung käme, wenn die D-GmbH kein deutsches, sondern ein österreichisches Unternehmen wäre und Betriebstätten deutscher Unternehmen nicht gegenüber Betriebstätten österreichisches Unternehmen diskriminiert werden dürfen (siehe in diesem Sinn EAS 2157). Die Steuerfreistellungsverpflichtung leitet sich nach Auffassung des BM…