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4 Treffer1206 msnur geltende Fassungen
EAS 3107Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3091-IV/4/200925.11.2009

Hat eine österreichische Gesellschaft den Auftrag zur Sanierung eines grenzdurchschnittenen Flusses übernommen, wobei die Sanierungsarbeiten am österreichischen und am deutschen Flussufer vorzunehmen sind, dann wird hierdurch nach Artikel 5 des DBA-Deutschland eine zur Steuerpflicht in Deutschland führende Betriebstätte begründet, wenn die Bauführungsdauer 12 Monate…

EAS 257Kosten einer Auslandskreditabteilung und Wertberichtigungsaufwand bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/38/2-IV/4/9309.04.1993

  Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…

EAS 950Inländische Grundstücksinvestitionen offener deutscher Immobilienfonds; Finanzierungsaufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/6-IV/4/9610.10.1996

  Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…

EAS 2512Aufteilung der allgemeinen Verwaltungskosten eines Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/35-IV/4/0416.08.2004

Stammen Immobilienerträge eines inländischen Immobilienfonds aus ausländischen Immobilien, die in DBA-Staaten gelegen sind, dann ist nach der geltenden Verwaltungspraxis bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden…