…des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch…
…ihrerseits wieder auf eine (heute überholte) Rechtsprechung des BFH zurückgeht, sodass aus österreichischer Sicht der Anwendungsbereich dieser Regelung nicht extensiv interpretierbar ist. Wird daher jemand als Liquidator einer Gesellschaft im österreichischen Firmenbuch eingetragen, so richtet sich die abkommensrechtliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach Artikel 7 bzw…
…Liquidationsbeschluss, sonach nach dem Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw…
…Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische Abgabenbehörde nicht erhebliche Erschwernisse im Vergleich zu einem Verkehr mit Steuerinländern erwachsen. Angesichts des Umstandes, dass auch Deutschland nach Nummer 4 des AO-Anwendungserlasses zu § 122 AO den direkten Schriftverkehr…