…deutschen Personengesellschaft mit offenbar in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, mithin um ein Doppelbesteuerungsproblem von Steuerausländern. Es wird daher angeregt, das Stundungszinsenproblem im Ansässigkeitsstaat in das Verständigungsverfahren einzubinden, wobei österreichischerseits durchaus die Bereitschaft bestehen könnte, im Fall von Reziprozitätszusicherung durch die deutsche Seite auf der Grundlage von…
…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die…
…die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer…
…Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft…
… Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei deren…
…hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden Dividendenausschüttung Kapitalertragsteuer zunächst einzubehalten, um sie in der Folge wieder zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn grundlos darauf verzichtet wird, österreichische DBA-Partnerstaaten im Rahmen des hiefür vorgesehenen internationalen Verständigungsverfahrens zur Vertragseinhaltung zu veranlassen und wenn anstelle dessen auf der Grundlage von § 48 BAO…
…daher ein mit Endbesteuerungswirkung verknüpfter Kapitalertragsteuerabzug von einer österreichischen Bank vorgenommen, geht diese Wirkung solange nicht verloren, als keine DBA-Steuerentlastung in Anspruch genommen wird. Ein diesbezüglicher Erlass steht in Ausarbeitung. 22. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…
…jenem Finanzamt einzubringen, das nach den Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes für die Rückerstattung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge zuständig ist (das ist das für die Körperschaftsteuerveranlagung der abzugspflichtigen Bank zuständige Amt). Das Rückerstattungsverfahren der vorgenannten Art könnte allerdings nur in jenen Fällen stattfinden, in denen…
…zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene Verlängerung der Rückerstattungsfrist des § 240 BAO von drei…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…Steuern können nach Maßgabe von Doppelbesteuerungsabkommen immer nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet…
…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…2 DBA-EVO nicht aufgehoben. Denn sind dem Vergütungsschuldner Umstände bekannt oder müssten sie ihm bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bekannt sein, dass die Einkünfte dem ausländischen Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet…