…können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge. Ein "völkerrechtlicher Vertrag" ist jede zwischen zwei oder mehreren…
…auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der…
…durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den österreichischen Arbeitgeber zurückzuführen sein. Sollte Deutschland allerdings an dieser Entschädigung Besteuerungsansprüche geltend machen, dann müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden. Denn es wäre nicht auszuschließen, das Abkommen auf reziproker Basis so zu interpretieren…
…erscheint es sachgerecht, diese Sichtweise auch auf die von anderen Staaten erhobenen Abgaben anzuwenden. Diese Beurteilung findet im DBA-Deutschland insoweit ihre Stütze, als darin der Begriff "Einkommensteuer" in Artikel 2 Abs. 3 DBA-Deutschland ausdrücklich auch auf die Nebenansprüche (Zuschläge) als anwendbar erklärt worden…
…gegenüber seinem Arbeitgeber; ein Rückgriff auf nationales Recht soll nach Ziffer 21 des OECD-Kommentars zur Artikel 11 OECD-MA unterbleiben. Selbst wenn daher nach österreichischem Recht im vorliegenden Fall hinsichtlich der Zinskomponente Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen sollten (Doralt, Kommentar zum EStG, Tz 86…
…die österreichische Muttergesellschaft unterstellt, dann hat eine österreichische Gegenberichtigung bei der österreichischen Muttergesellschaft zur Voraussetzung, dass die Feststellungen der ungarischen Verwaltung mit den Fremdverhaltensgrundsätzen des Artikels 9 des DBA-Ungarn im Einklang stehen. Stützen sich die ungarischen Feststellungen lediglich auf Formalmängel (z.B. unleserlische Unterschriften)…
…des reinen Wortlautes des § 162 BAO das in dieser Gesetzesbestimmung verankerte Abzugsverbot nicht auf. Allerdings erscheint die Sichtweise vertretbar, dass es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch…
Auf Grund des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages vom 4. Okt. 1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob…
…Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel 17 des OECD-MA zukommt…
Werden in einem deutschen Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 1995 angefallene Aufwendungen einer deutschen Gesellschaft für den 1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein…
…3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften Zusatzprotokoll zum allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr. 218/1992)…
…Dienstnehmer im Zeitpunkt des Zuflusses des Schadenersatzes den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Deutschland verlagert, dann wird gemäß Art. 13 Abs. 1 des DBA-Deutschland eine steuerliche Erfassung der Entschädigung in Deutschland durch das Abkommen nicht behindert. Entsprechendes muß aber gelten, wenn die Ansässigkeit im Sinn…