Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein…
Schließen sich drei in Deutschland ansässige Personen zu einer österreichischen KEG zusammen, die eine mit einem Hotel bebaute Liegenschaft erwirbt, sodann das darauf befindliche Hotel renoviert und schließlich die solcherart sanierte Immobilie an eine Hotel-Betreibergesellschaft verpachtet, und wird diese Aktivität insgesamt nicht als…
Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…
Eröffnet eine Wiener Rechtsanwalts-Partnerschaft, die von drei in Österreich ansässigen Personen in der Rechtsform einer KEG geführt wird, in Tschechien eine Zweigniederlassung, so sind die der tschechischen Zweigniederlassung zuzurechnenden Gewinnteile in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Der der tschechischen Niederlassung zuzuordnende und…
Erzielt eine bulgarische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann…
Unter EAS 862 wurde die Auffassung vertreten, dass das inländische Büro eines österreichischen Anwaltes, der sich mit ausländischen Anwälten zu einer ausländischen Anwaltsozietät in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammenschließt, eine inländische "feste Einrichtung" dieser gemeinschaftlich tätigen Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt…
… 99 EStG so auslegen, dass jene Österreicher, die an den Veranstaltungen der KEG teilnehmen und die - aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie - unmittelbar die Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen deutschen Vortragenden zahlen, für einen 20%igen Steuerabzug zu sorgen haben. 29. November 1997 Für den Bundesminister: Dr…
Schließt sich ein österreichischer Anwalt einer international tätigen Sozietät an, die in der Rechtsform einer (im Ausland errichteten) Personengesellschaft geführt wird und erfolgt hierbei eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür maßgebenden Grundsätzen des Art. IV Umgründungssteuergesetz, dann…
Ist eine österreichische Bank genötigt, Beratungsleistungen ausländischer Anwälte in Anspruch zu nehmen, wobei infolge der Steuerschuldumkehr nach § 19 Abs. 1 UStG die Leistungen der ausländischen Anwälte einerseits durch die österreichische Steuerverwaltung in den Händen der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…
Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…
Sind in Deutschland ansässige Investoren an einer vermögensverwaltenden inländischen Immobilien-KEG beteiligt, deren Gesamtinvestition in inländisches Liegenschaftsvermögen sich auf etwa 700 Mio ATS beläuft, wird das Besteuerungsrecht an den daraus abreifenden Immobilienerträgnissen gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der Republik Österreich zugeteilt und es ist folglich…
Haben vier in Deutschland ansässige Personen sowohl in Deutschland wie auch in Österreich je eine KG gegründet, mit der deutschen KG sodann Dienstverträge abgeschlossen wobei sie aber ausschließlich bzw. überwiegend für ihre österreichische KG in Österreich und zum größten Teil als Gebietsverkaufsleiter in Drittländern (insb…
Übernimmt eine deutsche Arbeitsgemeinschaft, an der ein deutscher und ein österreichischer Architekt sowie ein deutsches gewerbliches Bauplanungsbüro beteiligt sind, im Rahmen eines deutschen Großbauvorhabens den Auftrag für die Planung und Baubetreuung, dann erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen…
Beabsichtigt eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei zwecks forcierter Beratung im slowenischen Raum dort eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft zu gründen, dann liegt auf slowenischer Seite kein Abkommensverstoß vor, wenn diese Personengesellschaft in Slowenien als Körperschaft besteuert wird und folglich die Gewinntransfers nach Österreich einer Dividendenbesteuerung…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…
…verliert; und zwar auch dann, wenn bislang keine Ausschüttungen von der ausländischen Kapitalgesellschaft vorgenommen worden sind. Der Umstand, dass die KEG ab 2002 eine Handelstätigkeit aufgenommen hat, vermag keine Rückwirkung auf den Prüfungszeitraum 1999 bis 2001 zu entfalten. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr…
Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die…
Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…